Zwei Urteile des
Bundesverwaltungsgerichts relevant für eigenbewirtschaftete Jagden.
Gemeinden bleiben steuerfrei.
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) fällte am Mittwoch zwei Urteile zum Thema Jagdsteuer. Nach
gängigem Recht ist die Jagdsteuer eine herkömmliche Aufwandsteuer.
Diese wird erhoben bei der Verwendung von Einkommen für den
persönlichen Lebensbedarf über die Befriedigung des allgemeinen
Lebensbedarfs hinaus.
Mit der Umstellung auf die Winterzeit steigt für viele Pendler die Gefahr von Wildunfällen. Deshalb starten das hessische Verkehrsministerium, der ADAC Hessen-Thüringen und der Landesjagdverband Hessen eine gemeinsame Radio- und Social-Media-Kampagne. Sie soll Autofahrer für Wildwechsel sensibilisieren und helfen, Unfälle sowie Tierleid zu vermeiden.
News für Jäger, 2. November 2026 um 8:53





















