Bis zum 10. März hatte der Wolf in Hornisgrinde abgeschossen werden dürfen. Seitdem fehlt von dem Raubtier jede Spur. Nun ist die Genehmigung für den Abschuss erloschen – und das Umweltministerium hat nicht vor, diese zu verlängern.
Der Wolf hat Einzug in das Bundesjagdrecht gehalten. JÄGER hat verschiedene Stimmen aus ganz Deutschland eingeholt. Was sagen die Jagdverbände und der NABU zu der Änderung?
Jagd aktuell, 19. Mai 2026 um 8:04



