Das Amtsgericht Montabaur verurteilte
gestern den Wolfsschützen vom Westerwald zu einer Geldstrafe. Im
April 2012 hatte der 72jährige Jäger einen Wolf beim Ansitz
geschossen und war deswegen von der Staatsanwaltschaft wegen
Verstößen gegen Tierschutzgesetz und
Bundesnaturschutzgesetz angeklagt worden.
Mehrere Naturschutzverbände wollten die Wolfsabschüsse in Hessen mit Eilanträgen verhindern. Nun sind die Anträge vor Gericht gescheitert. Gericht weist Eilanträge..
News für Jäger, 12. August 2026 um 10:00



