Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Klage eines Jagdpächters gegen den Entzug seines Jagdscheines abgewiesen.
Wenn Tiere bei Verkehrsunfällen schwer verletzt, aber nicht getötet werden, muss oft ein Jäger per Gnadenschuss das Leid beenden. Genau..
Jagd aktuell, 11. September 2025 um 16:29