Wolf im Kreis Olpe: Abschuss doch nicht genehmigt

Im Kreis Olpe wurde ein Wolf frei zum Abschuss erklärt. Nun darf das Tier allerdings doch nicht geschossen werden. Das Verwaltungsgericht Arnsberg stoppte die Abschussgenehmigung. 

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Ein Wolf sollte im Kreis Olpe entnommen werden. Das Gericht stoppte dieses Vorgehen nun. © Unsplash/Josh Felise

Im Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen sollten Jäger einen Wolf entnehmen dürfen. Der Grund: Das Raubtier tötete 35 Schafe und Lämmer im Kreis – alleine im April. In der vergangenen Woche entschied der Kreis Olpe sich aufgrund des Verhaltens des Wolfes für die Abschussgenehmigung. Genau diese ist jetzt allerdings ausgesetzt.

Wolf im Kreis Olpe: Abschuss nach Eilantrag doch nicht genehmigt

Die Naturschutzinitiative stellte laut “WDR” einen Eilantrag gegen die Genehmigung. Das Gericht entschied aufgrund dessen nun, dass die Abschussgenehmigung vorerst nicht gültig ist, bis diese geprüft wurde. Unklar ist, wann eine endgültige Entscheidung tatsächlich fallen soll. Die Genehmigung sollte vorerst bis Ende Juli 2026 gelten.

Unsicherheit um Gültigkeit des Antrags

Die Naturschutzinitiative begründet den Antrag damit, dass der Abschuss ihrer Ansicht nach nicht hätte erteilt werden dürfen. Die Entnahme des auffällig gewordenen Raubtiers verstoße demnach gegen das EU-Recht. Der Entscheidung des Kreises zum Abschuss ging eine Änderung des Bundesjagdgesetzes voraus. Diese trat Anfang April in Kraft und ermöglichte den Abschuss der Raubtiere in bestimmten Fällen. Zuvor senkte die EU den Schutzstatus des Wolfes herab. Ob der Wolf in Kreis Olpe bald doch zum Abschuss zugelassen ist, bleibt also abzuwarten.