Das Amtsgericht Montabaur verurteilte
gestern den Wolfsschützen vom Westerwald zu einer Geldstrafe. Im
April 2012 hatte der 72jährige Jäger einen Wolf beim Ansitz
geschossen und war deswegen von der Staatsanwaltschaft wegen
Verstößen gegen Tierschutzgesetz und
Bundesnaturschutzgesetz angeklagt worden.
Ein Mann sägte einen Hochsitz an. Doch noch während der Tat konnte die Polizei den Täter schnappen. Ausgerechnet die Technik der ansässigen Jäger überführte den 64-Jährigen.
Jagd aktuell, 18. Juni 2026 um 14:00



