Sächsischer Jäger soll Schwanenfleisch verkauft haben

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Mit dem Verkauf von Schwanenfleisch hat der Jäger sich strafbar gemacht. (Foto: Pixabay.com/ Milesl)

Ein Mitarbeiter des Sächsischen Landesamtes für Umwelt soll im Internet über mehrere Jahre hinweg illegal das Fleisch von Schwänen verkauft haben. Es wurde Anzeige erstattet.

Ein Verein erstattete Anzeige gegen den Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG). Der Jäger aus der Oberlausitz habe seit 2016 immer wieder Höckerschwäne erlegt, das Brustfleisch geräuchert und im Internet zum Verkauf angeboten. Einen Preis musste man mittels persönlicher Nachricht erfragen.

Über 100 Höckerschwäne erlegt

Auf Facebook hatte er das Bild eines Räucherschrankes hochgeladen. Dieser beinhaltete über vier Dutzend Schwanenbrüste. Mehr als 100 Höckerschwäne soll der Mann erlegt haben. Sowohl Keulen als auch Brustfleisch hat er zum Verkauf angeboten. Dabei gab er an, dass es sich um Wildtiere handele, die er in seinem Revier in der Oberlausitz erlegt habe. Der Verein „Komitee gegen den Vogelmord“ aus Bonn hat nun bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Bautzen Anzeige erstattet.

Illegale Vermarktung

Zwar gehört der Höckerschwan in einigen Bundesländern zu einer jagdbaren Art und darf erlegt werden. Laut Paragraphen zwei der Bundeswildschutzverordnung sind jedoch sowohl die Vermarktung, als auch der Erwerb von wild lebenden Schwänen oder Teilen von ihnen verboten. Somit haben sich auch die Käufer strafbar gemacht. Ihnen drohen hohe Geldstrafen. Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Bautzens prüft eine Anzeige gegen den Jäger. Der Verein geht von vorsätzlicher und möglicherweise auch gewerbsmäßiger Tätigkeit aus. Denn als Mitarbeiter des LFULG hätte er mit den rechtlichen Bestimmungen vertraut sein müssen. Durch die Anzeige könnte er nun seinen Jagdschein verlieren.