Afrikanische Schweinepest – NRW setzt Schonzeit für Überläufer außer Kraft

Nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Tschechien setzt das Umweltministerium NRW die Schonzeit für Überläufer kurzzeitig außer Kraft.

Afrikanische Schweinepest – NRW setzt Schonzeit für Überläufer außer Kraft

©Silvio Heidler

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Tschechien warnt das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen vor einer Ausbreitung in Deutschland und setzt die Schonzeit für Überläufer kurzzeitig außer Kraft.  

Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Schweine liegt die Sterblichkeitsrate jedoch bei nahezu 100 Prozent. Um das Risiko der Ausbreitung der ASP weiter zu minimieren, ruft das Umweltministerium nun zur verstärkten Jagd auf Sauen auf.

Schonzeit für Überläufer bis März 2018 außer Kraft

„Wildschweine müssen ganzjährig intensiv bejagt werden. Auch die meist führungslosen jungen Wildschweine, so genannte Überläufer, streifen umher und erhöhen das Ausbreitungsrisiko“, sagte Umwelt-Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Neben den Frischlingen müssten auch die Überläufer verstärkt bejagt werden, um die hohen Wildschweinbestände zu reduzieren. Die unteren Jagdbehörden auf kommunaler Ebene werden gebeten, hierzu kurzfristig die Schonzeit für Überläufer bis zum 31. März 2018 aufzuheben.

Im Osten Tschechiens sind mittlerweile mehr als 20 Fälle der Seuche bei Wildschweinen festgestellt worden, das neue Seuchengebiet ist nur noch etwa 300 Kilometer von der deutschen Grenze und  ca. 80 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. In Österreich habe man bereits Maßnahmen im Grenzgebiet eingeleitet. Die Freilandhaltung von Schweinen und deren Transport wurden dort stark eingeschränkt, um das Kontaktrisiko zwischen Wild- und Hausschweinen zu minimieren.

Afrikanische Schweinepest - NRW setzt Schonzeit für Überläufer außer Kraft

©Silvio Heidler

Schonzeit für Überläufer könnte Verbreitung fördern

Seit einigen Jahren gibt es auf dem Gebiet der EU immer wieder Ausbrüche im Baltikum und im östlichen Polen sowohl bei Wild- als auch bei Hausschweinen.

Vor ihrem Tod können die Seuchenträger jedoch weitere Artgenossen anstecken. Betroffene Hausschweinebestände müssen gekeult werden. Ein Auftreten der Seuche bei Wildschweinen führt zu umfassenden Restriktionen und stellt eine ständige Gefahr für Hausschweine dar. Es besteht begründeter Verdacht, dass das Virus durch kontaminierte Lebensmittelreste in die bisher ASP-freien Regionen gelangt ist, zu denen Wildschweine Zugang hatten.

In nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren kann der Erreger monatelang infektiös bleiben. Deshalb appelliert das NRW-Umweltministerium an Urlauberinnen und Urlauber, keine Wurstwaren in der freien Natur zu entsorgen, sondern ordnungsgemäß im Mülleimer. Besonders kritisch sind dabei Reste von Lebensmitteln einzustufen, die aus betroffenen Regionen stammen. Gerade auf Rastplätzen entlang der Reiserouten zwischen Ost und West ist Sorgfalt beim Umgang mit Lebensmitteln angezeigt.

Afrikanische Schweinepest – Was es zu beachten gilt

Wer eines der Seuchengebiete jagdlich bereist, sollte kein Wildbret oder Wildteile mit nach Hause nehmen. Mit Schweiß, Losung oder anderem verschmutzte Jagdkleidung und Ausrüstung sollte gründlichst gewaschen werden, bevor sie wieder Einsatz in heimischen Revieren findet. Besonders ist darauf zu achten, mit eventuell kontaminiertem Schuhwerk, keine Kirrungen zu betreten und dieses vorher zu desinfizieren.

Was meinen Sie zu der Maßnahme des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen?