Nach Sichtung durch Jäger – Ministerium bestätigt neue Wolfssichtung

Der Jäger saß auf dem Ansitz im Kreis Pinneberg, als er den Wolf beobachten und fotografieren konnte. Das LLUR SH bestätige die Wolfssichtung nun.

Wolf (Symboldbild) ©Silvio Heidler

Wolf (Symboldbild) ©Silvio Heidler

Nachdem ein Jäger bereits am 23. Juli 2016 beim Ansitz im Kreis Pinneberg eine Graupfote gesehen, fotografiert und gemeldet hatte, bestätigte das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein nun die Wolfssichtung.

Der Waidmann saß nach Angaben des Ministeriums auf einer Kanzel nahe der Gemeinde Bokholt im Kreis Pinneberg, als er den Wolf beobachten konnte, wie dieser aus einem Maisfeld auf die offene Fläche lief. Dabei gelangen dem Jäger auch einige Aufnahmen, die nun nach Betrachtung durch einen Fachmann eindeutig einen Wolf im Kreis Pinneberg nachweisen konnte.

Fotos belegen Wolfssichtung

(Für eine größere Ansicht bitte auf die Bilder klicken.)

wolf Bokholt jaegermagazin Wolfssichtung Bokholt LLUR Jagd Wolf Wölfe

Wolfssichtung bei Bokholt ©LLUR

wolf Bokholt jaegermagazin Wolfssichtung Bokholt LLUR Jagd Wolf Wölfe

Wolfssichtung bei Bokholt ©LLUR

Die Aufnahmen gelangen durch das Okular eines Fernglases auf ca. 200m.

Nachangaben des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements erhielt man rund eine Woche später Kenntnis von dieser Beobachtung und protokollierte die Sichtung im Rahmen des Wolfsmonitorings.

„Das auf den Fotos dokumentierte Tier wurde zwischenzeitlich durch den für das Land tätigen Wolfsexperten Dr. N. Stier von der TU Dresden begutachtet und zweifelsfrei als Wolf eingestuft. Es handelt sich damit um die mittlerweile 29. Beobachtung eines Wolfes in Schleswig-Holstein.“

Karte: ©Kieler Nachrichten/GoogleMaps

Das Ministerium gibt weiterhin bekannt, das man nicht von einer dauerhaften Ansiedelung des Wolfes im Bundesland Schleswig-Holstein sprechen kann. Auch die aktuelle Wolfssichtung sei wahrscheinlich vorübergehend.

„Nach wie vor gibt es in Schleswig-Holstein keinen Nachweis eines dauerhaft im Lande vorkommenden Wolfes. Es handelt sich vielmehr um Tiere, die sich offenbar nur kurze Zeit bei uns aufhalten – wahrscheinlich auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen beziehungsweise einer Partnerin oder einem Partner. Für einen entsprechenden Nachweis müsste ein bestimmter Wolf über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Lande nachgewiesen werden. Damit wird Schleswig-Holstein – wie schon in früheren Jahren – von Wölfen lediglich für jeweils relativ kurze Zeiträume „besucht“ beziehungsweise auf der Suche nach geeigneten Lebensräumen und Partnern durchwandert.“

Wolfssichtungen und Wolfsnachweise seit April 2015 in Schleswig-Holstein. Stand 02.08.2016 ©LLUR

Wolfssichtungen und Wolfsnachweise seit April 2015 in Schleswig-Holstein. Stand 02.08.2016 ©LLUR