Die Verkündung des Ersten Thüringer Entlastungsgesetzes erfolgte am 23. Juli 2026. Am Folgetag traten dann die darin enthaltenen Änderungen der Thüringer Jagdverordnung (ThJGAVO) in Kraft. Was gilt für Jäger in Thüringen, und was sollten sie für die jagdliche Praxis in Zukunft wissen? Der LJV Thüringen hat die wichtigsten Punkte zusammengetragen.
Änderungen von Thüringer Jagdverordnung: Haarraubwildjagd und Streckenmeldung erleichtert
Laut dem LJV wird die Bejagung von Haarraubwild in Thüringen in Zukunft um zusätzliche Möglichkeiten erweitert: „Künftig ist die Verwendung von künstlichen Lichtquellen sowie von Nachtzielgeräten (unter Beachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen) auch bei der Bejagung des Haarraubwildes zulässig (§ 10 Satz 1 ThJGAVO).“
Zusätzlich soll nun auch die elektronische Streckenmeldung möglich sein. „Die zuständige Jagdbehörde kann künftig die elektronische Form der Streckenmeldung anordnen (§ 12 Abs. 2 Satz 1 ThJGAVO).“ Damit soll ein weiterer Schritt zur Digitalisierung jagdlicher Verwaltungsabläufe möglich sein.
Hochwild: Abschüsse neu geregelt
Zum Umgang mit Hochwild gibt es ebenfalls neue Regelungen. Demnach gilt für Rot-, Dam- und Muffelwild außerhalb der jeweiligen Einstandsgebiete in Zukunft folgendes:
„In Jagdbezirken außerhalb der jeweiligen Einstandsgebiete für Rot-, Dam- oder Muffelwild erfolgt der Abschuss ohne Zahl.“ Darüber hinaus beträgt das Verhältnis von männlichem zu weiblichem Wild sowie Kälbern und Lämmern 1:4. Auf Antrag oder bestimmt durch das Amt kann die untere Jagdbehörde allerdings ein anderes Verhältnis festlegen oder den Abschuss beschränken (21 Abs. 2 ThJGAVO).
Auch zu bereits bestehenden Regelungen äußert sich der Jagdverband: „Wichtig: Bereits bestehende, rechtskräftige Abschussfestsetzungen der unteren Jagdbehörden außerhalb von Einstandsgebieten bleiben weiterhin gültig, sofern sie nicht ausdrücklich aufgehoben werden.“
Weitere Regelungen: Digitalisierung der Wildursprungsscheine, Wildmarken und mehr
Zu weiteren Neuerungen äußert sich der Jagdverband ebenfalls in seiner Mitteilung: „Künftig können Wildursprungsscheine elektronisch erstellt und verarbeitet werden (§ 27 Abs. 1 ThJGAVO).“ Auch soll die Ausgabe der Wildmarken in Zukunft durch die untere Jagdbehörde oder eine von ihr bestimmten Stelle erfolgen (§ 28 Abs. 1 Satz 1 ThJGAVO).
Der Landesjagdverband Thüringen empfiehlt derweil allen Jägerinnen und Jägern, Revierinhabern sowie Jagdbehörden, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Die Änderungen traten am 24. Juli 2026 in Kraft. Sie sind ab sofort bei der Jagdausübung zu beachten.
Den vollständigen Gesetzestext mit den jagdrechtlich relevanten Änderungen der Thüringer Jagdverordnung (ThJGAVO) finden Sie beim Landesjagdverband Thüringen.









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