In Prien (Bayern) kam es zu zwei Vorfällen, bei denen freilaufende Hunde Wildtiere gejagt haben soll. Ein Rehkitz soll gerissen worden sein. Die Polizeiinspektion Prien am Chiemsee ermittelt in beiden Fällen.
Wilderei in Bayern: Zwei freilaufende Hunde attackieren Rehe in Prien
Was genau ist passiert? Der erst Vorfall ereignete sich am vergangenen Dienstag (16. Juni 2026) in Rimsting (OT Greimharting). Wie die Wasserschutzpolizei Prien erklärt, soll ein freilaufender Hund ein Reh gejagt haben. Unklar ist, ob das Wildtier dabei Verletzungen erlitt. Die Hundehalterin war den Informationen zufolge mit noch einem Hund unterwegs, diesen hatte sie allerdings an der Leine.
Hunde sollen mehrfach Wildtiere gehetzt haben
Am Donnerstagabend (18. Juni 2026) kam es dann zu einem weiteren Vorfall im Bereich Eggstätt. Ein Hund soll in diesem Fall ein Rehkitz gerissen haben. Das vermutlich verletzte Tier konnte sich zusammen mit der Ricke entfernen. Die Hundehalterin soll auch in diesem Fall keine Meldung abgegeben und sich mit ihren Vierbeiner vom Ort des Geschehens entfernt haben.
Polizei bittet Zeugen um Hilfe
Die sachbearbeitende Wasserschutzpolizei bittet nun um Hilfe in der Klärung der beiden Vorfälle. Zeugen, die Angaben zu der Hundehalterin machen können, sollen sich demnach bei der Polizeiinspektion Prien melden (08051-90570). Im Raum steht deshalb der Verdacht auf Jagdwilderei (§ 292 StGB) sowie Tiermisshandlung und Tiertötung (§ 17 Tierschutzgesetz).
Wilderei durch Hunde: Polizei weist auf Tierleid hin
Immer wieder kommt es zu Vorfällen, bei denen freilaufende Hunde Wildtiere hetzen und verletzen oder sogar töten. Diese Vorfälle gelten als Jagdwilderei. Hundehalter sind verpflichtet, dass ihre Vierbeiner Wildtiere nicht aufschrecken, schädigen oder töten.
Der Wasserschutzpolizei Prien deutet laut „hr“ auf die Folgen solcher Vorfälle hin: Hundehalter dürfen nicht billigend hinnehmen, dass Muttertiere wie Ricken verletzt oder getötet werden und dadurch auch die schutzlos zurückgelassenen Ricken sterben. Folgen sind nicht nur Tierleid, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen wie Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.






