Vermeidbares Schicksal: Jäger verunglückt bei Gamsjagd

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Die Jagd auf Gamswild birgt Gefahren. (Foto: Pixabay.com)

Vergangenen Freitag ist ein Jäger im oberbayerischen Bad Reichenhall bei der Gamsjagd abgestürzt und ums Leben gekommen. 

Ein 49-jähriger ortskundiger Jäger verunglückte tödlich, als er eine zuvor erlegte Gams bergen wollte. Er rutschte ab und stürzte 60 Meter in die Tiefe. Bereits im April hat sich ein ähnlicher Vorfall ereignet. Der Bayerische Jagdverband kritisiert, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre.

Rettung kam zu spät

Der Verunglückte konnte noch einen Notruf absetzen, doch die Rettung gestaltete sich schwierig. Die Einsatzkräfte hatten keine Angaben dazu, wo der Mann sich befand. Bis sie dann bei ihm eintrafen, konnte der Notarzt nur noch den Tod des Jägers feststellen. Der Bayerische Jagdverband kritisiert, dass sich der Unfall nicht ereignet hätte, gäbe es keine Schonzeitverkürzung der Gams. Um diese Jahreszeit auf die Tiere zu waidwerken stelle nicht nur für das Wild, sondern auch für die Jäger eine Gefahr dar.

Verkürzte Schonzeit birgt Gefahr

Die reguläre Schonzeit des Gamswildes gilt eigentlich vom 15. Januar bis 1. August. Doch in bestimmten Regionen, die für den Forst als Sanierungsgebiete ausgewiesen sind, wurde die Schonzeit verkürz und die Jagd auf das Wild für einen längeren Zeitraum möglich gemacht. Das Ziel dabei: Abschussraten erhöhen, um den Wildverbiss zu verringern, damit die Naturverjüngung nicht unter dem Verbissdruck leidet. So kommt es dazu, dass ortskundige Jäger sich in die verschneiten Berge begeben, um die Jagd auszuüben. Mit – wie sich nun bewiesen hat – fatalen Folgen.

BJV fordert Aufhebung der verkürzten Schonzeit

Der Bayerische Jagdverband fordert nun die Aufhebung der Verordnung zur Schonzeitverkürzung für Gamswild, Rotwild und Rehwild, um solche Unfälle zu vermeiden.

„Nachdem es bereits im April 2022 zu einem ähnlichen Fall gekommen war und daraus offenbar nichts gelernt wurde, muss die Frage von Dienstpflichtverletzungen im Forstbetrieb, insbesondere die Verletzung von Fürsorgepflichten geprüft werden; nach unseren Informationen hat die Staatsanwaltschaft bereits die Ermittlungen aufgenommen“, so der BJV in einer Mitteilung.

Zudem solle die Jagdausübung nur von Mitarbeitern der Bayerischen Staatsforsten ausgeübt werden.