Zwei Urteile des
Bundesverwaltungsgerichts relevant für eigenbewirtschaftete Jagden.
Gemeinden bleiben steuerfrei.
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) fällte am Mittwoch zwei Urteile zum Thema Jagdsteuer. Nach
gängigem Recht ist die Jagdsteuer eine herkömmliche Aufwandsteuer.
Diese wird erhoben bei der Verwendung von Einkommen für den
persönlichen Lebensbedarf über die Befriedigung des allgemeinen
Lebensbedarfs hinaus.
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Jagd aktuell, 8. Juni 2026 um 12:00



