Die Jagdgenossenschaft hatte eine Reduzierung der Pacht abgelehnt, worauf der Pächter vorzeitig kündigte. Dagegen hatte die vor dem Bonner Landgericht geklagt (Aktenzeichen: LG Bonn 7 O 233/08). Es bestehe kein Anspruch auf eine Pachtzinsermäßigung, „die sich aus dem Forstbetrieb, der Bebauung und dem Erholungsverkehr ergeben“, meinte der Richter. Der Pächter muß weiterhin zahlen.
In Römstedt wurden erneut Schafe gerissen. Ein Rudel Wölfe muss heute zwischen 7 und 8 Uhr mitten im Ort angegriffen haben.
News für Jäger, 22. Juli 2023 um 21:10