Laut DJV kam es schon bundesweit zu Austrittsversuchen aus Jagdgenossenschaften. Aber ein Verlassen der Organisationen sei derzeit nicht möglich.
Der Flyer stellt das Urteil samt den Folgen abermals vor: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe nur festgestellt, dass bei einem Jagdgenossen ein Grundrecht verletzt worden wäre. Das Urteil sage aber nichts darüber aus, wie dieser Verstoß geändert werden müsse. Das ist Sache der Bundesregierung und der zuständigen Landesministerien. Diese fordert der DJV auf, sorgfältig und angemessen zu reagieren.
tp