DJV Flyer zum Strassburger Urteil

Nach dem Urteil des Strassburger EU-Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) über die Untersagung der Jagd auf  der Fläche eines Jagdgenossen hat der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) einen Flyer herausgegeben. Er ist besonders für Pächter und Jagdgenossenschaften gedacht, die es mit Grundbesitzern zu tun haben, welche die Ausübung der Jagd auf ihrem Grund und Boden verbieten wollen.

waldbesichtigung-wikiped-amalo.jpg

Laut DJV kam es schon bundesweit zu Austrittsversuchen aus Jagdgenossenschaften. Aber ein Verlassen der Organisationen sei derzeit nicht möglich.
Der Flyer stellt das Urteil samt den Folgen abermals vor: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe nur festgestellt, dass bei einem Jagdgenossen ein Grundrecht verletzt worden wäre. Das Urteil sage aber nichts darüber aus, wie dieser Verstoß geändert werden müsse. Das ist Sache der Bundesregierung und der zuständigen Landesministerien. Diese fordert der DJV auf, sorgfältig und angemessen zu reagieren.

tp

Link zum DJV-Flyer