Illegale Wolfsjagd: Wilderei-Prozess endet mit Haftstrafen

Portrait of two gray wolves standing side by side among rocks.

Wollten die Wilderer das komplette Wolfsrudel auslöschen? © AdobeStock/Ekaterina

Im südnorwegischen Eidskog ist kürzlich das nach Einschätzung des Gerichts schwerste Wilderei-Verfahren zu Ende gegangen, das je vor einem norwegischen Gericht verhandelt wurde. Zehn Männer im Alter zwischen 28 und 69 Jahren aus der Provinz Innlandet mussten sich wegen illegaler Wolfsjagd verantworten.

Wolfsjagd an der Grenze: Geplante Aktion?

Ausgangspunkt war eine über eine Woche andauernde, koordinierte Jagd auf zwei Wölfe im Januar 2025. Diese Jagd fand außerhalb der offiziellen norwegischen Wolfszone, wenn auch innerhalb einer Region mit festgelegten Bestandszielen statt. Die Beteiligten sollen das Streifgebiet der Fähe und des Rüden  und deren Wechsel mittels Wildkameras und GPS-Technik ausgekundschaftet haben. Am 6. Januar 2025 wurde zunächst den Rüden und einen Tag später die Fähe erlegt. Beide Tiere stammten aus grenzüberschreitenden schwedisch-norwegischen Rudeln. Die Fähe stammt aus dem Revier Fjornshöjden zwischen Akershus und Värmland. Der Rüde war aus dem Gebiet Glaskogen in West-Värmland zugezogen. Der Fall ist dahingehend für die ohnehin angespannte skandinavische Wolfspopulation brisant. Eine genetische Untersuchung bestätigte entgegen dem Argument der Verteidigung es habe sich um Hybriden gehandelt, die reine Wolfsabstammung.

Über 100 Waffen bei Verdächtigen sichergestellt

Bei Durchsuchungen stellten Ermittler der norwegischen Wirtschafts- und Umweltkriminalitätsbehörde Økokrim bei den Angeklagten über 100 Waffen sowie zur Jagd genutzte Technik sicher. Fünf Verdächtige saßen zeitweise in Untersuchungshaft. Laut Anklage soll einer der Männer geäußert haben, es sei „verdammt wichtig“, auch die übrigen Tiere des Rudels zu erlegen. Dieses Zitat werteten die Ermittler als Beleg für ein planmäßiges Vorgehen bei der Wolfsjagd.

Staatsanwalt: Zwei Jahre Haft für Wolfsjagd

Die Anklage stützte sich auf Paragraf 240, Absatz 2 des norwegischen Strafgesetzbuchs, der schwere Umweltkriminalität unter Strafe stellt. Konkret ging es um die Dezimierung einer geschützten Art oder Beihilfe dazu. Drei der Angeklagten mussten sich zusätzlich wegen versuchter illegaler Luchsjagd verantworten. Die Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafen zwischen vier Monaten und zwei Jahren. Strittig blieb bis zum Schluss, ob organisierte Kriminalität im rechtlichen Sinne vorlag. Den für den Fall der organisierten Kriminalität gibt es in Norwegen einen sogenannten „Mafia-Paragrafen“, der das mögliche Strafmaß noch einmal erhöht. Die Verteidigung argumentierte unter anderem, man habe eigentlich eine Fuchsjagd geplant.

Haftstrafen und Beschlagnahmung

Im Urteil wurden alle zehn Angeklagten der illegalen Wolfsjagd schuldig gesprochen. Die höchsten Strafen von rund eineinhalb Jahren Haft bekamen die zwei mutmaßlichen Rädelsführer, die zugleich mit einem lebenslangen Jagdverbot belegt wurden. Die übrigen acht Verurteilten erhielten gestaffelte Strafen zwischen 90 Tagen und von zwölf Monaten Haft. Befristeten Jagdverbote zwischen drei und fünf Jahren wurden ebenfalls ausgesprochen. Waffen und Ortungstechnik wurden eingezogen. Die illegale Luchsjagd konnte den drei Angeklagten nicht nachgewiesen werden.