Entnahme – Wolfsverordnung in NRW

Entnahme von Wölfen! NRW hat jetzt eine neue Wolfsverordnung. Was die kann und ob sie das Wolfsproblem zu lösen vermag, lesen Sie hier.

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Foto: Unsplash/Marcel Langthim

Wolf – NRW erlässt neue Wolfsverordnung

Das Problem mit dem grauen Großraubwild ist eklatant und verschärft sich ohne Entnahme täglich. Mittlerweile ist ganz Deutschland von der massiven Ausbreitung Isegrims betroffen. Gerade in NRW verschärft sich das Problem nun zunehmend. So wurden im letzten Jahr Weidetiere, unter anderem drei Ponys am Niederrhein, von Wölfen gerissen.

Entnahme möglich – Wolfsverordnung schafft Lösungen

Problematisch ist zum einen die hohe Zahl der grauen Räuber, zum anderen die fehlende Bejagung.
Insbesondere jedoch verursachen einzelne Tiere massive Probleme und werden auch gegenüber Menschen auffällig. Situationen, die eine Entnahme der Wölfe zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zwingend erforderlich machen. Hierfür schafft die neue Wolfsverordnung in NRW nun die rechtlichen Voraussetzungen. Insbesondere Möglichkeiten der Vergrämung und der Entnahme von Wölfen werden hier geregelt. Nach umfangreichen Stellungnahmen  aus Naturschutz, Jagd und Landwirtschaft, die in die Verordnung mit eingegangen sind, hat das Landeskabinett die Verordnung erlassen.

Entnahme mit Verordnung?

Für kranke, d.h. verletzte Grauhunde gilt nach wie vor, dass diese durch einen Veterinär zum Abschuss freigegeben werden müssen. Dies erfolgt nach Hinzuziehen der Polizei. Zum Schutz menschlicher Gesundheit und zum Schutz von Weidetieren sollen nun auch Prädatoren entnommen werden können. Was die Entnahme des Wolfes anbelangt, so ist diese nur zulässig, sofern die oberste Naturschutzbehörde feststellt, dass dieser Menschen verletzt, diese unprovoziert verfolgt oder sich gegenüber Menschen unprovoziert auf andere Art und Weise aggressiv zeigt. Zulässig ist die Entnahme überdies dann, wenn ein mehr als nur geringfügiger Schaden droht.

In dubio pro Lupus?

Der Wolf ist und bleibt ein Raubtier. Will man die Gefahr für Bevölkerung und Landwirtschaft reduzieren, muss man ihn bejagen! Und damit nicht genug, man muss ihn auch unkompliziert entnehmen. Ob sich der Wolf beim Angriff provoziert fühlt, macht ihn nicht weniger gefährlich. Bis klar ist, wie es dem Wolf ging, hat er schon massive Schäden angerichtet. Löst die Wolfsverordnung also das Wolfsproblem? Das hängt davon ab, wie konsequent sie umgesetzt wird. Ohne Entnahme geht es nicht. Die Gefahren für Bevölkerung und Landwirtschaft sind viel zu groß.