Streitthema Fischotter: Aiwanger soll übernehmen

otter-365371_1920

Der Fischotter kann in der Teichwirtschaft massive Schäden anrichten. (Foto: Pixabay)

Zum 30. November wurde die Verordnung zur Entnahme von Fischottern in Bayern außer Kraft gesetzt. Nun soll Jagdminister Hubert Aiwanger eine neue Verordnung erarbeiten.

Mit der umstrittenen Fischotterverordnung sollte der Abschuss von 32 Exemplaren in Niederbayern und der Oberpfalz möglich sein. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese nun mittels Eilentscheidung außer Kraft gesetzt. Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) fordert nun, dass der neue Jagdminister Hubert Aiwanger (FW) mit Umweltminister Thorsten Glauber (ebenfalls FW) ein neues Regelwerk erarbeitet. Dies sei wichtig, um die Teichwirte in Bayern vor Fraßschäden durch die Raubtiere zu schützen.

Politisches Streitthema

Bereits seit Jahren ist der Fischotter ein Streitthema in der Politik. Genau wie der Wolf zählt der Fischotter zu den streng geschützten Arten. Er unterliegt dem europäischen Naturschutzrecht und darf nur in Ausnahmefällen entnommen werden. Doch da die possierlichen Tiere erheblichen Schaden in der Teichwirtschaft anrichten, streiten Politik und Naturschützer seit Jahren über den richtigen Umgang. Michaela Kaniber fordert nun von Jagdminister Aiwanger eine neue Verordnung für den Fischotter. Sie sieht die Verantwortung klar bei ihm: da das Tier ins Jagdrecht fällt, sei ihr Haus nicht mehr dafür verantwortlich.

Fischotter: Freund oder Feind?

Der Fischotter hat in der Bevölkerung viele Freunde. Das niedlich anmutende Tier wird romantisiert und zählt zu Bayerns Maskottchen. Dagegen stehen die Stimmen der Teichwirte und Fischer, die erhebliche ökonomische Schäden erleiden. Das Raubtier frisst täglich bis zu 1,2 Kilogramm Fisch. Die Schäden im Jahr 2022 belaufen sich auf knapp 2,7 Mio. Euro und haben sich damit im Vergleich zu 2016 verzehnfacht.

Zäune statt Abschuss

Der Bund Naturschutz (BN) sieht im Abschuss des Fischotters keine Lösung. Die Reviere der getöteten Tiere würden über kurz oder lang von anderen nachbesetzt und der Ärger beginne von vorne, so Biologin und BN-Frau Christine Margraf.

Reviere, die durch das Töten eines Fischotters frei werden, werden über kurz oder lang von einem anderen nachbesetzt.

Sinnvoller sei der Bau von Schutzzäunen um gefährdete Teichanlagen, damit der Fischotter keinen Zugang hat. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Sicht der Naturschützer. Es bleibt wenig Hoffnung, dass im Hauptverfahren ein anderes Ergebnis verkündet wird.

Überbürokratisierung statt praktikabler Lösungen

Wie sinnvoll – oder eben auch nicht – Zäune sein können, durften viele schon beim Thema Wolf erleben. Entschädigungen wurden nicht gezahlt, weil der Untergrabenschutz fehlt. Obwohl der Wolf nachweislich über den Zaun an das Gatterwild gelangte. Es bleibt also fraglich, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Schäden in der Teichwirtschaft durch den Fischotter ausgeglichen werden. Und wie lange ein Teichwirt auf die Zahlungen warten muss. Wieder einmal werden politische Entscheidungen getroffen, die für Frust sorgen, die Akzeptanz für das Tier mindern und das Konfliktpotential weiter in die Höhe treiben. Wie beim Wolf werden auch beim Fischotter Stimmen laut, die eine Regulierung der Bestände fordern. „Es ist dringend nötig, dass wir die Möglichkeit schaffen, Fischotter dort zu entnehmen, wo sie Schäden in der Teichwirtschaft anrichten“, so Aiwanger.