Kormorane waren Anfang des letzten Jahrhunderts vom Aussterben bedroht. Doch die Art hat sich so erholt, dass Abschüsse notwendig sind, um zu hohe Schäden an Fischbeständen zu vermeiden.
Kormoran: Das gilt für Jäger
Für Aufsehen sorgt die sehr „großzügige“ Freigabe einer Regionalregierung in Südschweden. Die Provinzverwaltung von Schonen (Länsstyrelsen Skåne) hat eine Schutzjagd auf 2.000 Kormorane genehmigt. Grund sind schwache Fischbestände. Die Freigabe ist gedeckelt und die Jäger müssen sich fortlaufend über die Website der Behörde über den Stand des Kormoranabschusses informieren. So soll kein Vogel über die Freigabe hinaus erlegt werden.
Kormoranbestand hat sich verdoppelt
Der Druck auf die schwedischen Gewässer wächst. Im Jahr 2012 zählte man in Schonen rund 2.000 Kormorannester. 2023 waren es bereits etwa 4.000. Der Brutbestand hat sich damit in gut zehn Jahren verdoppelt. Im Volksmund heißt der schwarze Fischjäger in Schonen übrigens „ålakråka“, also Aalkrähe. Ein deutlicher Hinweis auf einen beliebten Beutefisch der Kormorane. Doch gerade dem Aal geht es in Europa zunehmend schlechter.
Fischbestände unter Druck
Ein ausgewachsener Kormoran frisst rund ein halbes Kilo Fisch am Tag. Neben den von dem Wasserraben gefangen Fischen wird die Beute bei Packversuchen oft nur verletzt. Der Hakenschnabel des Kormorans reißt dann große Wunden in die flüchtenden Fische. Diese Wunden können die schuppigen Wasserbewohner oft nicht mehr ausheilen und verenden Tage und Wochen nach dem eigentlichen Kormoranangriff.
Neben dem Aal nennen die schwedischen Behörden den Dorsch als durch die Kormorane bedrohte Fischart. Der Dorschbestand bleibt schwach, obwohl der offizielle Fang eingestellt wurde. Nils Carlsson, Leiter der zuständigen Abteilung der Provinzverwaltung, sagt: „Der Kormoran ist nicht die Hauptursache für den Rückgang. Aber bei so vielen Vögeln können sich die Fischbestände nicht erholen.“
Kormoran auch in Deutschland ein Thema
Auch hierzulande sorgt der Kormoran für Streit. Er ist nach EU-Vogelschutzrecht geschützt. Ein Abschuss ist nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt, wofür fast alle Bundesländer extra Verordnungen erlassen haben. Teichwirte und Angler fordern seit Jahren mehr Spielraum. Der Blick nach Schweden dürfte die Debatte neu befeuern.









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