Hessen setzt Abschuss von zwei Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis vorerst aus

Die Obere Jagdbehörde in Kassel hat die Freigabe zum Abschuss zweier Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis vorläufig ausgesetzt – Umweltverbände hatten Beschwerde eingelegt.

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Durchkreuzt: Das geplante – und genehmigte – Wolfsmanagement in Hessen. © AdobeStock / dennis

Die Obere Jagdbehörde beim Regierungspräsidium Kassel hat den bereits gerichtlich genehmigten Abschuss zweier Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis vorläufig ausgesetzt. Grund ist eine Beschwerde von Umweltverbänden, die vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) anhängig ist.

Der bisherige Verfahrensverlauf

Das Regierungspräsidium Kassel hatte am 30. Juni 2026 per Allgemeinverfügung einen revierübergreifenden Managementplan für die Wolfsbejagung im Jagdjahr 2026/2027 erlassen. Dieser sieht vor, bis zu vier diesjährige Jungwölfe zu entnehmen – ausschließlich im Lahn-Dill-Kreis, wo sich nach Behördenangaben Hessens größte territoriale Wolfspopulation befindet und zugleich vermehrt Schäden an Nutztieren aufgetreten sind.

Die Jagdzeit läuft vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026. Bereits durch Verkehrsunfälle oder andere Ursachen verendete Wölfe werden auf die Quote angerechnet; da 2026 bereits zwei Wölfe im Straßenverkehr starben, verblieb die tatsächliche Abschussfreigabe zuletzt bei zwei Tieren.

Mehrere anerkannte Umweltverbände erhoben gegen den Managementplan Klage sowie Eilanträge. Das Verwaltungsgericht Kassel lehnte diese Eilanträge am 10. August 2026 ab: Nach summarischer Prüfung sei der Managementplan voraussichtlich rechtmäßig, da die Obere Jagdbehörde sich auf die gegenüber der EU-Kommission gemeldete Einschätzung eines günstigen Erhaltungszustands des Wolfs stützen könne.

VGH lässt Aussetzung erwarten – Behörde reagiert vorab

Die Umweltverbände legten daraufhin Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein. Nach Angaben des Regierungspräsidiums Kassel hat der VGH die Annahme formuliert, dass die Entnahme der juvenilen Wölfe bis zur Entscheidung über die Beschwerde ausgesetzt werden solle. Die Obere Jagdbehörde ist dem zuvorgekommen und hat den Vollzug der entsprechenden Passagen ihrer Allgemeinverfügung eigenständig ausgesetzt. Der Abschuss der beiden Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis ist damit bis auf Weiteres nicht zulässig; die übrigen Teile der Allgemeinverfügung bleiben in Kraft.

Der Landesjagdverband Hessen bezeichnet die vorangegangene Gerichtsentscheidung vom 10. August als Bestätigung der Rechtsauffassung, die Deutscher Jagdverband und Landesjagdverband seit Langem vertreten. Eine endgültige Entscheidung über die Beschwerde der Umweltverbände steht noch aus.