Wolf im Jagdrecht: Was sagen Jagdverbände und Forschung?

Auch nachdem der Wolf Einzug in das Bundesjagdrecht gehalten hat, herrschen weiterhin Diskussionen rund um das Raubtier. JÄGER hat neben Stimmen aus der Jagd auch solche aus der Forschung eingeholt.

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Nach der Aufnahme ins Jagdrecht sorgt der Wolf weiterhin für Kontroversen. © Unsplash/Thomas Bonometti

Der Wolf ist inzwischen im Bundesjagdrecht angekommen. Einen Konsens über den Umgang mit dem Raubtier gibt es allerdings immer noch nicht. Was sagt Dr. Carsten Scholz, Präsident des LJV Sachsen-Anhalt, zu dem Thema? Wie steht Gesa Kluth vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung zu der Entscheidung? Und welche Meinung vertritt Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, Professor der Zoologie und Pächter eines Reviers in Brandenburg?

Dr. Carsten Scholz: „überfälliger und zugleich ausgewogener Schritt“

Carsten Scholz

Dr. Carsten Scholz sieht die Jagdrechtänderung als positive Entwicklung. © DJV Kaphus

Dr. Carsten Scholz ist seit 2022 Präsident des LJV Sachsen-Anhalt, seit 2023 ist er zusätzlich Vizepräsident des DJV. Der Ingenieur aus dem Harz zeigt sich positiv gestimmt über die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht.

„Die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz ist ein überfälliger und zugleich ausgewogener Schritt hin zu einer praxistauglichen Wildtierpolitik. Wir stehen dabei geschlossen hinter der Linie des Deutschen Jagdverbandes. Die gefundene Lösung zeigt, dass fachliche Expertise und jagdliche Praxis endlich Gehör gefunden haben. Besonders hervorzuheben ist die Festlegung von Jagdzeiten.

Es sorgt für Rechtssicherheit

Das ist kein Zufall, sondern ein kluges und vorausschauendes Instrument. Es sorgt für Rechtssicherheit, definiert klare Grenzen und nimmt Kritik aus ideologisch geprägten Kreisen frühzeitig den Wind aus den Segeln. Dieser strategische Ansatz hat maßgeblich dazu beigetragen, dass zentrale Vorschläge des DJV in wesentlichen Punkten Eingang in das Bundesjagdgesetz gefunden haben.

Auch aus Sachsen-Anhalt konnten wir wichtige Impulse einbringen. Unser Justiziar hat entscheidende Hinweise geliefert, sodass sich zahlreiche Aspekte aus unserem Land im Gesetz wiederfinden. Insgesamt sendet die Entscheidung ein starkes Signal für verantwortungsvolle Wildtierpolitik und den Schutz der Weidetierhaltung. Die Länder erhalten nun die Möglichkeit, dort ein aktives Bestandsmanagement einzuführen, wo es notwendig ist. Wo Wölfe Schutzmaßnahmen überwinden und Nutztiere reißen, werden gezielte Entnahmen möglich.

Gesetz bleibt anpassungsfähig

Wichtig sind auch die flankierenden Regelungen – etwa das Fütterungsverbot, Sonderregelungen für schwer schützbare Regionen und der Umgang mit Hybriden. Die Berichtspflicht stellt zudem sicher, dass das Gesetz überprüfbar und anpassungsfähig bleibt. Für die Jägerschaft bedeutet das mehr Verantwortung, aber genau dafür bringt sie die nötige Erfahrung im Wildtiermanagement mit.

Weniger erfreulich ist allerdings, dass der Gesetzentwurf zum Landesjagdgesetz in Sachsen-Anhalt diese Fortschritte teilweise wieder relativiert. Die klare Trennung der Rechtskreise wird aufgeweicht, sodass das Umweltministerium auch künftig die letzte Instanz bei der Wolfsbejagung bleibt. Das ist bedauerlich, weil es eine ansonsten sehr gelungene Anpassung des Landesjagdgesetzes überlagert.“

Gesa Kluth zum Wolf: Fokus auf Monitoring und Herdenschutz

Gesa Kluth sieht de Fokus weiterhin auf Monitoring und Herdenschutz. © S. Körner

2001 begann die Biologin Gesa Kluth die wissenschaftliche Begleitung des Wolfes in Sachsen. Im Jahr 2002 gründete sie mit Ilka Reinhardt das Büro LUPUS, welches seit 2016 Partner der Bundesberatungsstelle Wolf ist.

Am LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung begleiten wir seit 25 Jahren die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland wissenschaftlich. Wir sind überzeugt von der Herangehensweise, im Wolfsmanagement auf hochwertiges Monitoring, bewährten Herdenschutz und Öffentlichkeitsarbeit zu setzen. Sehr wichtig ist uns, dass dieser Dreiklang unter dem neuen Rechtskreis erhalten bleibt – gerade vor dem Hintergrund des geringeren Schutzstatus, den die Wölfe nun in der EU haben.

Die Rolle des Wolfes im Ökosystem ist wichtig

Der große Wissens- und Erfahrungsschatz, der in den vergangenen 25 Jahren u. a. bei den Naturschutzbehörden, den Tierhaltern, aber auch in der Bevölkerung durch die Nachbarschaft zu den Wölfen gesammelt wurde, darf nicht verloren gehen. Aktuell beobachten wir, dass die Erwartungen an die Übernahme ins Bundesjagdgesetz ausschließlich auf das Töten von Wölfen abzielen – weniger auf das nachhaltige Leben mit ihnen.

Wir halten die Rolle des Wolfes im Ökosystem für sehr wichtig: Ein großer Beutegreifer, der Schalenwild frisst, ist in unserer wildreichen Kulturlandschaft, in der es entscheidend ist, gesunde Wälder zu bewahren, eine große Hilfe für Forst und Jagd. Uns ist bewusst, dass die Rückkehr der Wölfe in unser dicht besiedeltes Land eine Herausforderung ist. Selbstverständlich ist es angemessen, einzelne Wölfe zu töten, die Probleme verursachen.

Aber wenn Wölfe gejagt werden, die einfach „ihr Wolfsleben leben“ – d. h. Schalenwild jagen – löst dies keine Probleme, sondern schafft im Zweifelsfall neue. Wölfe leben in territorialen Familien auf sehr großer Fläche – sie begrenzen ihren Bestand selbst.

Die starke Ausbreitung in Deutschland und der zunächst steile Anstieg des Bestandes in den vergangenen 20 Jahren war möglich, weil sie zurückgekehrt sind in ein wolfsleeres, schalenwildreiches Land. Haben sie sich erst einmal in einer Region etabliert, pendelt sich die Zahl der Territorien um einen von der Nahrungsbasis vorgegebenen Wert ein. Ganz ohne jagdliche Bestandsregulierung.

Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel: Viel Ignoranz in Sachen Lupus

Prof. Pfannenstiel äußert sich zur Doppelmoral in Sachen Wolf. © HDP

Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel ist Professor der Zoologie und verbindet als Pächter eines Reviers in Brandenburg und anerkannter Forscher beim Thema Wolf Praxis und Wissenschaft wie kein Zweiter.

Gams, Baummarder und Wolf genießen heute denselben Schutzstatus. Ihre Populationen sollen sich im „Günstigen Erhaltungszustand“ (GEZ) befinden. Gams und Marder werden im BJagdG mit keiner Silbe erwähnt, für den Wolf aber wird der GEZ zum Maß aller jagdlichen Dinge gemacht. Weshalb?

Ein Grund dürften aus dem ideologisch motivierten Naturschutz kommende Ministerialbürokraten und politische Beamte sein, die sich allmählich in den zuständigen Ministerien festgesetzt haben. Wie clever sie ihre Haltung zur Bejagung Isegrims selbst im geänderten BJagdG untergebracht haben, ist ihren Chefs und den Abgeordneten des Bundestages aus Unkenntnis der Sachlage anscheinend ebenso wenig aufgefallen wie dem DJV.

Dabei gibt es weder aus biologischer Sicht noch aus der FFH-Richtlinie heraus eine stichhaltige Begründung für die jagdliche Extrawurst, die dem Wolf nach wie vor gebraten wird.

Detaillierte Regeln dazu gehören nicht ins BJagdG!

Selbstverständlich, die Biologie des Wolfs mit dem Rudel als Sozialstruktur und der Territorialität der Rudel erfordert eine andere jagdliche Herangehensweise als bei Reh, Hirsch und Sau. Das sieht die Jägerschaft durchaus, muss sich aber jetzt schnellstens dazu ein paar Gedanken machen, die in die geforderten Managementpläne einfließen. Detaillierte Regeln dazu gehören nicht ins BJagdG!

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Dazu zwei Beispiele für die Ignoranz in Sachen Lex Lupus: Unsere Wölfe in Deutschland gehören zu einer riesigen Population (maßgebend Genaustausch), die sich nach Ansicht von Fachleuten eindeutig im GEZ befindet, wie es die FFH-Richtlinie fordert. Im BJagdG immer wieder den GEZ sogar für die weltweit verbreitete Tierart Wolf zum Maß aller Dinge zu machen, ist schlicht Unfug!

Nach einem aktuellen Riss soll ein Wolf (Betonung: einer!) im 20-km-Radius nach Begutachtung durch den Wolfssachverständigen freigegeben werden. Dieser Radius umfasst u. U. mehrere Wolfsrudel und ganz sicher sehr viele Jagdbezirke. Wie soll das organisiert werden und wo ist der Zusammenhang mit dem ursächlichen Riss?

Der Wolf bleibt also weiterhin beliebtes Diskussionsthema. Die Zukunft wird zeigen, wie die Aufnahme ins Jagdrecht die Situation rund um den Umgang mit dem Raubtier beruhigen kann.