Mehrere Naturschutzverbände wollten die Wolfsabschüsse in Hessen mit Eilanträgen verhindern. Nun sind die Anträge vor Gericht gescheitert.
Gericht weist Eilanträge der Naturschutzverbände zurück
Am 11. August 2026 lehnte das Verwaltungsgericht Kassel zwei Eilanträge ab. Geklagt hatten die Naturschutzinitiative (NI), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW). Sie wollten die Entnahme von Wölfen im Lahn-Dill-Kreis stoppen. Das Gericht hob damit seinen eigenen Hängebeschluss vom 3. Juli 2026 auf. Dieser hatte die Entnahme zunächst vorläufig gestoppt.
Der Landesjagdverband Hessen begrüßt die Gerichtsentscheidung. „Entscheidend ist, dass das Wolfsmanagement in Hessen auf einer fachlichen und rechtlichen Grundlage erfolgt“, teilt der Verband mit. Für die Jägerschaft ist der Beschluss ein wichtiges Signal. Er zeigt: Rechtssichere Entnahmen einzelner Problemwölfe sind möglich, wenn Risse klar nachgewiesen sind.
Allgemeinverfügung zur Wolfsentnahme wieder in Kraft
Mit dem Beschluss ist die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel wieder gültig. Sie erlaubt die Entnahme von bis zu vier Jungwölfen aus dem Greifensteiner Rudel. Die Jagdzeit läuft vom 1. Juli bis 31. Oktober. Zwei der vier ursprünglich freigegebenen Jungwölfe sind bereits durch Verkehrsunfälle verendet. Wie bei den Abschussplänen für Schalenwild zählen auch diese zwei Jungwölfe auf den „Gesamtplan“. Somit dürfen jetzt noch zwei Jungtiere erlegt werden. Insgesamt sieht die Quote einen Entnahme von bis zu 40 Prozent der Jungtiere eines Rudels vor.
Nutztierrisse als Auslöser für Wolfsabschüsse
Grund für die Entnahme sind wiederholte Nutztierrisse im Regierungsbezirk Gießen. Bei Greifenstein im Lahn-Dill-Kreis häuften sich die Vorfälle. Eine DNA-Analyse im Zuge der Rissgutachten bestätigte: Ein Wolf aus dem Rudel riss allein neun Schafe. Das Greifensteiner Rudel war schon mehrfach durch Übergriffe auf Nutztiere auffällig geworden. Aktuell beherbergt Hessen drei etablierte Rudel.
Ob die Naturschutzverbände weitere Rechtsmittel einlegen, ist aktuell noch offen. Der Fall dürfte auch für andere Bundesländer mit wachsender Wolfspopulation richtungsweisend sein. Klar ist: Der Konflikt zwischen Herdenschutz, Artenschutz und Jagdpraxis bleibt in Hessen ein Dauerthema.









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