Im Kreis Olpe stand ein Wolf zum Abschuss frei – eigentlich. In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg die Abschussfreigabe für nichtig erklärt. Der Grund: Die Entnahme des Raubtiers, die vorher mit mehreren Nutztierrissen begründet wurde, sei “unverhältnismäßig”. Das berichtet der “WDR”.
Wolf im Kreis Olpe: Kein Abschuss nach mehreren Rissen
„Der Großteil der im Kreis Olpe festgestellten Risse hat, mit einer Ausnahme, bei Tierhaltungen ohne Herdenschutzmaßnahmen stattgefunden. Insgesamt bestanden in 40 von 47 Fällen in Nordrhein-Westfalen keine Herdenschutzmaßnahmen“, erklärt das Gericht die Begründung.
Die Entscheidung um den Wolf erhält Zustimmung aus dem Tierschutz. Besonders die Landwirtschaft ist allerdings besorgt über den Umgang mit dem auffälligen Raubtier. Die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in Südwestfalen, die sich im Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) organisiere seien demnach „in großer Sorge um ihre Tiere und den Fortbestand der Weidetierhaltung.“
Neues Jagdgesetz reicht nicht aus? Kreis prüft Beschluss
Was sind die Hintergründe zu dem Vorfall? Auf Grundlage des neuen Jagdgesetzes entschied der Kreis Olpe, den Wolf (GW1896m) nach mehreren Angriffen auf Nutztiere zum Abschuss freizugeben. Die Naturschutzinitiative e.V. ging mit einem Eilantrag gegen diese Entscheidung vor. Das Verwaltungsgericht stoppte dementsprechend die Erlaubnis, um den Antrag zu prüfen. Nun prüft der Kreis den Beschluss gegen den Abschuss in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium. Wenn er innerhalb von 14 Tagen keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegt, gilt das Abschussverbot endgültig. Auffällig war das Tier in den letzten Tagen allerdings ohnehin nicht.






