Ein Jäger aus Niedersachsen hatte Anfang 2025 in Mecklenburg-Vorpommern seinen besten Freund erschossen, weil er ihn im Wärmebild für ein Wildschwein hielt. Das Amtsgericht Ludwigslust hat ihn nun zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Der Unfall ereignete sich bei einer gemeinsamen Jagd in Ruchow bei Sternberg. Der Schütze saß auf einem Hochsitz und zielte nach eigener Aussage mit einem Wärmebild-Zielfernrohr auf ein Stück Schwarzwild. Tatsächlich traf er seinen 48 Jahre alten Jagdfreund, der rund 140 Meter entfernt ebenfalls auf einem Hochsitz saß. Der Mann wurde am Hals getroffen und starb noch an der Unfallstelle. Wie Bilder zeigen, saßen die beiden Jäger an einer Waldkante in Sichtweite zueinander.
Jagdunfall Ruchow: nur ein heller Punkt
Vor Gericht schilderte der Angeklagte, sein Gerät habe bei hoher Vergrößerung nur ein grob verpixeltes Bild gezeigt, im Grunde einen hellen Punkt. Sachverständige bestätigten diese Darstellung. Und dennoch hatte er geschossen. Für die Staatsanwaltschaft ändert das nichts an der Schuld: Der Jäger hätte vor dem Schuss zweifelsfrei klären müssen, dass er tatsächlich Schwarzwild vor sich hat. Der Richter warf ihm mehrere Pflichtverletzungen und leichtsinniges Handeln vor. Er habe „so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann“.
9.000 Euro an die Witwe
Das Gericht folgte mit dem Urteil wegen fahrlässiger Tötung dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Möglich gewesen wären bis zu fünf Jahre Haft. Zusätzlich muss der Verurteilte der Witwe 9.000 Euro zahlen und an der Wiedergutmachung des Schadens mitwirken. Die Frau trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Ihre Anwältin hatte eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert, Berufung kann die Nebenklage aber nicht einlegen. Der Verteidiger will seinem Mandanten raten, das Urteil anzunehmen.
Der Angeklagte zeigte im Verfahren tiefe Reue. Waffen und Jagdschein hatte er kurz nach dem Unglück freiwillig abgegeben.









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