Die Jagdgenossenschaft hatte eine Reduzierung der Pacht abgelehnt, worauf der Pächter vorzeitig kündigte. Dagegen hatte die vor dem Bonner Landgericht geklagt (Aktenzeichen: LG Bonn 7 O 233/08). Es bestehe kein Anspruch auf eine Pachtzinsermäßigung, „die sich aus dem Forstbetrieb, der Bebauung und dem Erholungsverkehr ergeben“, meinte der Richter. Der Pächter muß weiterhin zahlen.
Ein bislang unbekannter Täter hat einen Schwan am Ufer der Mosel brutal verstümmelt und getötet. Anwohner entdeckten das Tier, seitdem laufen Ermittlungen. Die Polizei ermittelt wegen eines Verdachts der Jagdwilderei.
Jagd aktuell, 15. April 2026 um 12:00



