Mecklenburg-Vorpommern – Landkreis Uecker-Randow hat eine neue Verordnung für Jäger beschlossen

Für die rund 700 Jagdscheininhaber im Landkreis Uecker-Randow hat sich seit Anfang Februar einiges geändert. Für die zukünftige Jagdausübung in der Region bedarf es eines Beleges der Schießfertigkeit. 

jagdwaffen004.jpg

Rund 92.575 Hektar Gesamtjagdfläche umfasst die Gesamtjagdfläche im Mecklenburg-Vorpommerschen Uecker-Randow. Auf dieser Fläche wurden im vergangenen Jagdjahr 2008 580 Stück Rotwild, 169 Stück Dammwild, 2777 Stück Rehwild sowie 4501 Schwarzkittel erlegt.

Seit Anfang Februar gelten für Jäger in dieser Region einige neue Regelungen. So ist es in Zukunft verboten, die Jagd auszuüben, ohne im Besitz eines Nachweises über die eigene Schießfertigkeit zu sein. Laut Verordnungstext: „In der Praxis bedeutet dies, dass als Nachweis der Schießfertigkeit der unteren Jagdbehörde eine formlose Bescheinigung des jeweiligen Schießstandbetreibers über die Teilnahme an einem jagdlichen Schießen innerhalb des Zeitraumes dreier zurückliegender Jahre vorzulegen ist.“ Ab dem 1.April 2010 stellt die Jagdausübung ohne diese Bescheinigung eine Ordnungswidrigkeit dar.