Niedersächsisches Jagdgesetz – Novelle verabschiedet

Das Niedersächsische Jagdgesetz wurde novelliert. Was neu ist und wie der Landesjagdverband das neue Gesetz einordnet, lesen Sie hier.

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Das Niedersächsische Jagdrecht wurde geändert und hält einige Neuerungen bereit. Foto: Symbolbild/Pixabay

Niedersächsiches Jagdgesetz geändert

Niedersächsisches Jagdgesetz geändert. Heute hat der Niedersächsische Landtag mit großer Mehrheit die Novelle verabschiedet. Damit ändern sich einige Dinge im Landesjagdgesetz, der Landesjagdverband zeigt sich zufrieden. „Mit der nun verabschiedeten Novellierung, haben wir ein in die Zukunft gerichtetes, modernes Jagdgesetz bekommen, das auch weiterhin allen Ansprüchen an eine nachhaltige und tierschutzgerechte Jagdausübung gerecht wird“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.. Zudem zeigte sich Dammann-Tamke auch sehr erfreut über die große Zustimmung im Parlament. So stimmten nicht nur die regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU, sondern auch die FDP für die Novelle.  Mit dem Niedersächsischen Landesjagdgesetz habe man einen überparteilichen, gesellschaftlich breit aufgestellten Konsens erreicht, so der Präsident weiter.

Der Wolf im Niedersächsischen Jagdgesetz

Was sind die wichtigsten Neuerungen? Die Überführung des Wolfs ins Niedersächsische Jagdgesetz ist wohl mit die bahnbrechendste Änderung und ein klares Signal. Wenngleich sich am strengen Schutzstatus des Wolfs nichts ändert, ist es doch ein erstes zaghaftes Bekenntnis zum ländlichen Raum und den Menschen die dort leben, arbeiten und jagen. Mit Blick auf ein künftiges Management oder eine zwingend erforderliche Bejagung, ist dies sicher ein richtiger Schritt. Selbiges gilt für den Goldschakal, wie der Wolf breitet auch er sich rasant aus, beide Arten haben derzeit eine ganzjährige Schonzeit.  Auch der Goldschakal wurde ins Niedersächsische Jagdgesetz aufgenommen.

Grünes Licht für Nachtschwärmer

Für die Raubwildjäger gibt es jedoch auch Änderungen im Niedersächsischen Jagdgesetz, die unmittelbar Wirkung entfalten. So darf nunmehr Nachtsichttechnik auf bestimmte weitere Wildarten, insbesondere Neozoen wie den Waschbären, eingesetzt werden. Allerdings kommt ab dem 01.04.2025 ein Bleiverbot für Büchsenmunition und Flintenlaufgeschosse. Neu ist zudem die Einführung eines jährlichen Schießübungsnachweises, der für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden obligatorisch wird.  Daneben sollen im Rahmen von Verordnungen noch weitere Änderungen erfolgen.

Wurde die Jägerschaft in den Gesetzgebungsprozess eingebunden?

Nach eigenen Angaben hat die Landesjägerschaft  im Rahmen des Beteiligungsverfahrens umfängliche Stellungnahmen eingebracht, die zu großen Teilen Berücksichtigung gefunden haben. Es wurden nicht alle Positionen umgesetzt, allerdings finden die Interessen des Wildes deutlich stärker Berücksichtigung als dies noch der vorherige Gesetzentwurf vorsah. Zudem sieht der LJV eine Stärkung des Ehrenamts, des Jagdbeirates sowie der Kreisjägermeister.

Inkrafttreten wird das novellierte Landesjagdgesetz mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt.