Hetzjagd auf Wolfsjäger in Tirol – Österreich

Hetzjagd auf Wolfsjäger – in Österreich greifen Wolfsfreunde einen Abschussbescheid an und suggerieren die Strafbarkeit einer Entnahme der Tiere.

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Hetzjagd – Kritik an Abschussgenehmigung

Nachdem in Osttirol zwei Wölfe erlegt werden sollen, droht nun eine juristische Hetzjagd. Der Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer geht davon aus, dass der Abschussbescheid angreifbar sei. Dies macht er am Umstand fest, dass es sich bei den Wölfen um Elterntiere handle.

DNA-Probe als Stein des Anstoßes

Jüngste Untersuchungen hatten das Ergebnis geliefert, dass ein Wolf von einem der beiden, zu erlegenden Tiere abstammt. Aufgrund dieser DNA-Probe wird nun davon ausgegangen, dass sich in Tirol das erste österreichische Wolfsrudel in den Alpen angesiedelt habe.  „Im Fall einer Tötung dieser Elterntiere werden sich die Verantwortlichen wohl den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen zu stellen haben“, warnt Kostenzer. Es sei nämlich davon auszugehen, dass die Jungtiere ohne ihr Elterntier qualvoll zu Grunde gingen, will der WWF-Wolfsliebhaber Christian Pichler wissen. Diesbezüglich ist kritisch zu hinterfragen, ob es sich überhaupt um ein Jungtier handelt und ob dieses zu dieser Jahreszeit nicht bereits eine stattliche Größe erreicht hat und alleine auf die Jagd geht. Woher die Behauptung kommt, es handle sich um mehrere Jungtiere, ist wissenschaftlich nicht nachzuvollziehen. Zudem erscheint fraglich, welche Verwandschaftsbeziehung zum zweiten der freigegebenen Caniden herrscht. Nachgewiesen wurde offenbar lediglich die Verwandtschaft eines Tieres mit dem Tier, dessen DNA-Probe untersucht wurde.

ÖVP hält an Abschuss fest

Das Büro des Landeshauptmannstellvertreters Josef Geisler ÖVP, teilt mit, dass der Abschussbescheid aufrecht erhalten wird. Lediglich durch eine Beschwerde könne dieser aufgehoben werden.  Der WWF sieht sich bereits auf einer Wolfsschutzmission und bereitet eine Beschwerde vor. Mit einer Entscheidung ist auch dann nicht allzu schnell zu rechnen.

Der Verfassungsdienst habe bestätigt, dass der Bescheid rechtskräftig ist, daran ändere auch ein Rudel nichts.  Gegenüber der Tiroler Tageszeitung teilte Geisler mit, dass die Jungtiere nicht zwangsläufig dem Tod geweiht sind, nur weil die Eltern erschossen werden: „Möglicherweise lassen sich die Jungtiere auch einfangen. Dann können sie in einen Zoo oder ein entsprechendes Gehege gebracht werden.“