Raubtier schlägt zu – Schafe in Bayern gerissen

Raubtier reißt Schafe in Oberbayern. Ein Goldschakal ist für den Riss von vier Schafen im Landkreis Weilheim-Schongau verantwortlich.

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Ursprünglich sind die Tiere eher im Südosten Europas, wie hier im rumänischen Donaudelta, beheimatet. Foto: Pixabay

Raubtier reißt Schafe – war der Goldschakal schuld?

Bis dato verhielten sich die Neuankömmlinge unter den Raubtieren noch überwiegend friedlich gegenüber Nutztieren. Der Goldschakal richtet beim Wild Schäden an, von Schafen und anderen Nutztieren hielt er sich bislang jedoch fern. Nun allerdings ist das Ergebnis einer Genanalyse da und es steht fest, der Goldschakal hat in Oberbayern Schafe getötet. Im Landkreis Weilheim-Schongau riss das Raubtier ganze vier Lämmer.  Das Problem bei einem derartigen Schaden: Er wird dem Besitzer nicht ersetzt.

Gefräßiges Raubtier – Goldschakal als Verursacher

Während es für Risse von Wolf und Bär Regelungen über den Ersatz des Schadens gibt, gehen Nutztierhalter beim Goldschakal leer aus. Bereits Ende April hatte das Tier bei Huglfing vier Lämmer getötet. Das Landesamt für Umwelt teilte mit, dass dies bayernweit der erste Riss durch einen Goldschakal ist. Ohne die durchgeführte DNA-Analyse wäre dies nicht festzustellen gewesen.

David gegen Goliath?

In Größe und Verhalten ist das Tier dem Fuchs recht ähnlich, allerdings ist der Schakal etwas größer. Bei der Jagd gehen die beiden Raubtiere ähnlich vor, wie das LfU bestätigt. Eigentlich stammen die Tiere aus Südostasien und Südosteuropa. Wohl auch wegen des wärmeren Klimas, werden sie immer häufiger auch in unseren Breiten gesichtet. Bereits vierzehn Mal sind die Tiere in Bayern in Erscheinung getreten.

Ein Prädator mit Nebenwirkungen

Das Problem am Goldschakal ist, dass er als Raubtier und zusätzlicher Feind im Ökosystem gerade Insekten , Nagetieren, Amphibien und insbesondere bedrohten Arten zusetzt. Aber damit nicht genug, reißt er Nutztiere und schädigt er Tierhalter, so wird der Schaden nicht ersetzt. Für den Goldschakal müsse eine derartige Regelung sowie Aufnahme ins Jagdrecht erst geprüft werden, wie das LfU gegenüber dem BR mitteilte.