Wolf in Sachsen – sichere Entschädigung und mehr Abschüsse

Entschädigung und Management bei Wolfsrissen sollen in Sachsen künftig einfacher laufen.

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Sachsen zählt neben Niedersachsen und Brandenburg zu den Bundesländern, die am stärksten vom Wolf betroffen sind. © Pixabay/Miller_Eszter

Der Wolf in Sachsen wird künftig aktiv bejagt: Der Sächsische Landtag hat am 16. September das Gesetz zur Änderung jagd- und naturschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit überführt der Freistaat die Spielräume, die das geänderte Bundesjagdgesetz seit dem 2. April 2026 eröffnet, in Landesrecht und schafft die Grundlage für ein populationsbezogenes Bestandsmanagement. Und damit die Möglichkeit zum Abschuss.
Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) sprach im Landtag von einem starken Signal an die Weidetierhalter. Sein erklärtes Ziel sei es gewesen, beim Thema Wolf endlich handlungsfähig zu werden.

Was sich im sächsischen Jagdrecht ändert

Die zentralen Zuständigkeiten wandern an die oberste und die obere Jagdbehörde, darunter die Erarbeitung eines revierübergreifenden Managementplans. Neue Verordnungsermächtigungen erlauben Regelungen für Erlegungen nach Rissereignissen, zugeschnitten auf sächsische Verhältnisse. Der Ausgleich für Wolfsschäden wird im Jagdrecht verankert. Wesentlich ist ein Änderungsantrag von CDU, SPD und BSW: Der bisherige Haushaltsvorbehalt für Ausgleichszahlungen entfällt, Weidetierhalter können sich unabhängig von der Haushaltslage auf ihre Ansprüche verlassen.

Managementplan für den Wolf in Sachsen folgt

Als Nächstes sollen die Sächsische Jagdverordnung angepasst und der landesweite Managementplan rasch in Kraft gesetzt werden. Beteiligt sind Jagd-, Weidetierhalter-, Flächenbewirtschafter- und Naturschutzverbände. Herdenschutz bleibt nach Darstellung des Ministeriums eine unverzichtbare Säule; das jagdliche Bestandsmanagement soll Schäden spürbar senken und den Aufwand der Halter mittelfristig verringern. Von Breitenbuch hat sich im Bundesrat zudem dafür eingesetzt, dass der Bund die länderübergreifende Abstimmung von Managementplänen und Populationsverteilung koordiniert.

Hintergrund zum Wolf in Sachsen

Der Wolf lebt seit mehr als 25 Jahren wieder im Freistaat. Mit der wachsenden Population stiegen Tierverluste und Herdenschutzaufwand, was Schaf- und Ziegenhalter wirtschaftlich wie emotional belastet. Das Gesetz schließt eine mehrstufige Entwicklung ab: Sie begann mit der Herabstufung des Wolfes in der Berner Konvention und der Überführung von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie im Oktober 2025. Deutschland meldete der EU 2025 einen günstigen Erhaltungszustand für die kontinentale und die atlantische Region.