Im Kreis Olpe hat ein Wolf mehrere Nutztiere gerissen. Das Raubtier, das medial den Namen “MIlan” erhielt, sollte eigentlich via Jagdgenehmigung bis zum 31.07.2026 zum Abschuss freistehen. Nun gibt es allerdings die endgültige Entscheidung: Per Eilverfahren untersagte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster den Abschuss unwiderruflich.
Wolf im Kreis Olpe: Tier darf nach Urteil des OVG endgültig nicht entnommen werden
Was war zuvor geschehen? Der Kreis Olpe erteilte Anfang Juni eine Abschussgenehmigung bis Ende Juli, um weitere Schäden sowie Angriffe durch den Wolf zu verhindern. Per Eilverfahren wurde der Abschuss dann vorerst vom Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg wieder untersagt. Zuvor hatte eine Naturschutzvereinigung einen Antrag gegen den Abschuss gestellt. Der Kreis Olpe legte dagegen Beschwerde ein, der Fall ging vor das Oberverwaltungsgericht.
Nun hat das OVG entschieden: Die Genehmigung ist nicht rechtens. Denn der Bescheid weise laut Gericht Ermessensfehler auf. So hätte der Kreis vorher prüfen müssen, ob die Tierhalter ihre Herden nicht auch durch andere Maßnahmen ausreichend vor dem Wolf schützen könnten.
Landkreis berät sich mit Jagdbehörde
Der Kreis Olpe will nach Angaben des WDR nun die Entscheidung des OVG Münster auswerten. Mit der Jagdbehörde möchte man sich dann über den weiteren Umgang mit dem Wolf beraten. Das Urteil zum Abschuss selbst ist dabei nicht anfechtbar. Dementsprechend muss der Kreis eine alternative Lösung finden.









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