Die Nutria-Strecken zeichnen ein deutlichen Bild: Im vergangenen Jagdjahr 2024/25 haben Jägerinnen und Jäger mehr als 3.500 Nutria in Hamburg erlegt. Laut „NDR“ waren es nur fünf Jahre zuvor nur einige Hundert. Inzwischen besiedeln die Nagetiere die gesamte Stadt. Und mit der Population wächst auch die Sorge in der Bevölkerung. Besonders im Bezirk Bergedorf fürchten mittlerweile viele Anwohner, dass die invasive Art Schäden an Deichen und Ufern anrichtet. Das Bezirksamt bezeichnet die Entwicklung der Population als „durchaus problematisch“.
Nutria in Hamburg: 14 Euro für Schwanzprämie seit 2023
Hamburg hat in der Vergangenheit bereits Maßnahmen gegen die Ausbreitung der invasiven Art ergriffen. So hat das Bezirksamt seit August 2023 bereits 7.300 „Schwanzprämien“ für erlegte Nutrias ausgezahlt. Seit Ende 2025 darf die Nutria dabei in ganz Hamburg gejagt werden. Das Erlegen der Biberratte verspricht dabei eine 14-Euro-Prämie.
Sterilisation statt Bejagung? Grüne fordert alternative Maßnahmen
Nun gibt es Stimmen aus der Politik, die andere Maßnahmen erfordern: Die Grünen sprechen sich für die Sterilisation der Tiere aus. Die Tötung dürfe demnach ausschließlich das letzte Mittel sein, außerdem sei die Sterilisation mit zehn Euro pro Tier relativ günstig. Außerdem würde die Entnahme der Tiere die Geburtenrate nicht dämmen, sondern in die Höhe treiben. Zusätzlich hätten Nutrias bislang keine nachweisbaren Schäden an Deichen in Hamburg verursacht.
Sterilisation invasiver Arten: Ergeht es der Nutria wie dem Waschbären?
Der Fall erinnert an ein Projekt aus Kassel, bei dem Waschbären sterilisiert werden sollten. Nach einer juristischen Prüfung bei der Naturschutz- und Veterinärbehörde des Regierungspräsidiums Kassel hat man dieses Pilotprojekt allerdings gestoppt. Denn neben der Tatsache, dass das Vorgehen „einen erheblichen Eingriff an einem Wirbeltier“ darstellt, gelten Waschbären – wie auch Nutrias – als invasive Art. Wer ein invasives Tier fängt, darf dieses eigentlich nicht wieder in der Natur aussetzen. Die Gemeinsamkeiten in dem Fall bedeuten allerdings nicht, dass das Vorhaben in diesem Fall nicht genehmigt werden könnte.






