Rinder-Tuberkulose bricht aus: Jäger müssen Raubwild untersuchen lassen

Nach Befunden von Rinder-Tuberkulose in Thüringen gibt es härtere Maßnahmen. Das müssen Jäger jetzt wissen.

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Die Rindertuberkulose ist in Thüringen ausgebrochen. Was bedeutet das für die Jägerschaft vor Ort? © Unsplash/Dusan Veverkolog

Nach Befunden von Rinder-Tuberkulose im Wartburgkreis weitet Thüringen die Untersuchungsmaßnahmen für Jäger aus. In Schmalkalden-Meiningen müssen sie nun ihr erlegtes Raubwild untersuchen lassen.

Rinder-Tuberkulose: Erster Ausbruch nach langer Zeit

Die Rindertuberkulose galt in Deutschland lange als ausgestorben. Nun kam es zu neuen Ausbrüchen, die die Behörden in Thüringen beschäftigen. Wie „inSüdthüringen“ berichtet, haben das Veterinäramt und Landesbehörden nach dem Ausbruch der Tuberkulose in zwei Rinderbeständen umfassende Maßnahmen eingeleitet. Dazu zählt auch ein groß angelegtes Wildtier-Monitoring, das nun auf den Landkreis Schmalkalden-Meiningen ausgeweitet wurde.

Maßnahmen gegen Rindertuberkulose betreffen auch Jäger

Die Maßnahmen für die Bekämpfung der Rinder-Tuberkulose laufen im Wartburgkreis laufen bereits seit längerer Zeit. Im vergangenen Jahr wurden zusätzlich über 750 Wildtiere wie Rehe, Waschbären und Wildschweine untersucht. In 13 Fällen konnten Tuberkulose-Erreger festgestellt werden. Das Veterinäramt betont, dass diese Befunde „kein Anlass zu besonderer Sorge“ seien. Allerdings bedarf das Virus Beobachtung, auch in der Wildpopulation.

Raubwild und verdächtiges Wild muss untersucht werden

Auf diese Erkenntnis zur Rinder-Tuberkulose reagiert die Landesregierung nun mit einer Ausweitung des Monitorings. Nun müssen Jäger im gesamten Landkreis sämtliches erlegtes oder anderweitig verendetes Raubwild zur Untersuchung vorlegen. Nahe der Grenze zum Wartburgkreis besteht dabei eine erweiterte Meldepflicht. Wenn erlegte Stücke „bedenkliche Merkmale“ zeigen, dazu zählen Abszesse an den Lymphknoten oder der Lunge, müssen diese ebenso untersucht werden. Das genaue Gebiet, in der die Ausweitung gilt sowie die Kriterien für eine Untersuchung ergeben sich aus der öffentlichen Allgemeinverfügung.

Die Untersuchungen nehmen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt entgegen, auch das Landeslabor erhält die entsprechenden Informationen. Für betroffene Jäger ist eine Entschädigung vorgesehen.

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