Vogelgrippe in Schleswig-Holstein: Pinneberg und Segeberg betroffen

Weiterhin sorgt die Vogelgrippe in Deutschland für Unruhe. Auch Schleswig-Holstein ist betroffen. Wo gibt es weiterhin Beschränkungen für Geflügelbetriebe? Und wie soll sich die Lage in den kommenden Wochen entwickeln?

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Die Vogelgrippe sorgt in Schleswig-Holstein für Einschränkungen für Geflügelbetriebe. © Unsplash/Zachariah Smith

In Schleswig-Holstein ist die Vogelgrippe weiterhin Thema. Weiterhin sterben in den Kreisen Segeberg und Pinneberg vermehrt Wildvögel an der Geflügelpest. Dort bleibt es auch weiterhin bei einer eingeschränkten Stallpflicht für Geflügel. Ab April könnte es Entlastung geben.

Vogelgrippe in Schleswig-Holstein: Beschränkungen im Kreis Segeberg seit Oktober 2025

Im Kreis Segeberg gilt seit Oktober 2025 eine Stallpflicht. Grund dafür ist der Ausbruch der Vogelgrippe. Das Veterinäramt äußert sich laut „NDR“ nun zu dem Vorfall. Der Infektionsdruck sei demnach immer noch sehr hoch. Deshalb gilt auch weiterhin die Stallpflicht für Betriebe ab 50 Stück Geflügel. Grund für den Infektionsdruck ist auch das dynamische Seuchengeschehen bei Wildvögeln in der Region. Seit Beginn dieses Jahrs seien demnach mehr als 60 tote Wildvögel gefunden worden. Elf dieser Tiere sind nachweisbar mit einer Vogelgrippe-Infektion verendet. Bei mehr als 20 der Vögel steht das Ergebnis derzeit noch aus.

Hohes Risiko durch Zugvögel – Wärmere Temperaturen dämpfen das Seuchengeschehen

Gegenüber der Presse bekräftigt das Landwirtschaftsministerium, dass Geflügelhalter unbedingt die geltenden Schutzmaßnahmen einhalten sollten – auch, weil aktuell noch Vogelzug stattfinde. Denn laut Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bleibe durch die ziehenden Wildvögel das Risiko hoch, dass das Virus direkt oder indirekt in Geflügelbetriebe gelangt. Am Anfang April erwartet der Kreis Segeberg allerdings Verbesserungen im Seuchengeschehen. Denn die höheren Temperaturen und erhöhte Sonneneinstrahlung dämpfen die Verbreitung der Geflügelpest immens. Insgesamt ist also davon auszugehen, dass die Geflügelpest spätestens mit dem Sommerbeginn wesentlich weniger verbreitet wird.

Auch Betriebe im Kreis Pinneberg durch Vogelgrippe eingeschränkt

Und auch im Kreis Pinneberg sorgt die Vogelgrippe für Beschränkungen. Seit Mittwoch (18. März 2026) gilt auch hier eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe ab 50 Tieren. Nach Angaben einer Kreissprecherin eine Entlastung für viele Betriebe, denn vorher galt eine noch strengere Pflicht für alle Betriebe. Grund für die Lockeruung der Maßnahmen ist die leicht rückläufige Infektionszahl bei Wildvögeln im Kreis Pinneberg. Ausschließlich auf der Insel Helgoland gelte weiterhin eine uneingeschränkte Stallpflicht.

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