Stockente gewildert und gefangen gehalten – 6000 Euro Strafe

Stolzer Stockenten-Erpel posiert auf einer Parkbank für ein Foto-Shooting

Ein Erpel wie dieser wurde von einer Frau gefangen und über ein Jahr eingesperrt. © AdobeStock/sunakri

Auch wenn Stockenten auf vielen Parkteichen schwimmen, sind sie kein Allgemeingut. Eine Frau musste wegen eines Erpels vor Gericht.

Stockenten sind auch in vielen Städten und Gemeinden allgegenwärtig. Manchmal brüten die Entenvögel an kleinen Gartenteichen oder gar Balkonkästen. Und jeder sieht ab und an Leute, für die Enten im Park füttern ein fester Tagesbestandteil geworden zu sein scheint. Trotzdem unterliegen diese zutraulichen Stockenten immer noch dem Jagdrecht. Sie zu fangen oder gar zu töten, stellt einen Akt der Wilderei dar.

Stockente eingefangen und unter Trampolin gehalten

Eine 52-jährige Frau macht sich im Sommer 2023 darüber nicht so große Gedanken. Die Dame wurde in der bayerischen Gemeinde Chiemsee (Landkreis Rosenheim) eines Stockerpels habhaft. Wie genau sie an das Tier kam ist nicht bekannt. Sie wollte ihn aber offensichtlich nicht mehr hergeben und zäunte den unteren Teil eines Trampolins mit Maschendraht ein. Der Erpel saß so unter dem großen Gummisprungtuch zwischen dem Gestell des Spielgeräts. Das Tier hatte jedoch keinen Zugang zu einem Gewässer und frischen Pflanzen.

Veterinäramt entdeckt kranke Stockente

Über ein Jahr fristete das Tier sein Dasein.  Irgendjemand muss die arme Kreatur dann im Sommer 2024 aufgefallen sein. Im Sommer 2024 fand das zuständige Veterinäramt Rosenheim den Vogel bei einer Kontrolle. Der Erpel wurde umgehend sichergestellt und zu einem Tierarzt gebracht. Dieser stellte fest, dass die Ente in einem schlechten Zustand war und ein Leben in der freien Natur für den Erpel nicht mehr möglich zu sein schien. Daraufhin wurde das Tier eingeschläfert.

Gericht verurteilt „Entenhalterin“

Gegen die Dame wurde die Staatsanwaltschaft Traunstein tätig und es erging ein Strafantrag. Vom Amtsgericht Rosenheim wurde die Frau zu 60 Tagessätzen zu je 100 Euro, also einer Gesamtsumme von 6000 Euro, verurteilt. Nicht nur wurde die Dame wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz schuldig gesprochen. Auch das Fangen der Ente ohne jagdrechtliche Befugnis sowie das Halten eines Wildvogels ohne Genehmigung trugen zur Strafbemessung bei.

 

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