Schalldämpfer in Schleswig-Holstein erlaubt

Als Beitrag für den Gesundheitsschutz ist ab sofort der Schalldämpfer in Schleswig-Holstein zur Jagdausübung erlaubt und kann beantragt werden.

Jagd mit Schalldämpfer

©Pauline von Hardenberg

Als Beitrag für den Gesundheitsschutz ist ab sofort der Schalldämpfer in Schleswig-Holstein zur Jagdausübung erlaubt und kann beantragt werden.

Ein weiteres Bundesland erlaubt seinen Jägern den Schalldämpfer.  Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt den Erlass zur Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd ausdrücklich.

Schalldämpfer in Schleswig-Holstein

Die Landesregierung macht den Weg für einen besseren Gesundheitsschutz von Jägern in Schleswig-Holstein frei. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, können Jägerinnen und Jäger im Land jetzt Schalldämpfer bei Langwaffen, also Jagdgewehren verwenden. In Abstimmung mit dem Umweltministerium hat das zuständige Innenministerium einen entsprechenden Erlass herausgegeben.

Nach Ansicht von Innenminister Hans-Joachim Grote ist dieser Schritt wichtig für einen besseren Schutz der Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein: „Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zum Schutz unserer Wälder. Nachhaltiges Jagen ist unerlässlich für den Erhalt des Wildbestandes. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir mit diesem Erlass jetzt den Gesundheitsschutz der Jägerinnen und Jäger erhöhen.

Mündungsknall dämpfen

Der Mündungsknall eines Jagdgewehrs ohne Schalldämpfer ist mit 150 bis 160 Dezibel lauter als ein startendes Flugzeug (120 bis 140 Dezibel) und liegt damit über der Schmerzgrenze des menschlichen Gehörs bei etwa 120 Dezibel. Bereits ein einzelner Schuss mit einem Jagdgewehr ohne Schalldämpfer kann das Gehör nachhaltig schädigen. Das Innenministerium weist darauf hin, dass zusätzlich zum Schalldämpfer auch weiterhin ein Gehörschutz empfohlen wird.

Schalldämpferzulassung über die Behörde

Die Jäger können ihre Gewehre (Jagdlangwaffen) bei der Jagd auf Schalenwild, wie Hirsche, Rehe oder Wildschweine mit Schalldämpfern ausstatten, sofern alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Ziel ist die deutliche Lärmreduzierung bei der Schussabgabe. Über eine Zulassung entscheidet die jeweils zuständige Waffenbehörde. Für andere Jagdwaffen, vor allem Kurzwaffen, gilt die Erlaubnis ausdrücklich nicht.

Vor der Veröffentlichung des Erlasses hatten Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt Schleswig-Holstein die geplante Freigabe bewertet. BKA und LKA erwarten keine negativen Folgen für die öffentliche Sicherheit. Langfristig strebt das Innenministerium eine bundesweit einheitliche Regelung für den Gebrauch von Schalldämpfern an.

Text: PM Pressestelle SH