Ein in Oberfranken tot aufgefundener Wolf sorgte Mitte Oktober für Fragezeichen. Nun bestätigt die Polizei, dass eine bislang unbekannte Person das Raubtier angeschossen hatte, woraufhin es an den Verletzungen verendet sein. Das ergeben die Untersuchungen des Kadavers im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin. Der Wolf wies demnach mit Sicherheit eine Schusswunde auf.
Wolf tot nach Schuss: Tier quälte sich noch weiter
Die Angaben der Polizei zeugen von einem tragischen Ereignis. Demnach ist der Wolf, nachdem ein Unbekannter ihn abgeschossen hatte, nicht direkt an seinen Verletzungen verendet. Er muss sich vor seinem Tod noch weitergeschleppt haben. Nach Erkenntnissen der Obduktion ist das Tier schlussendlich an Auszehrung gestorben. Danach wurde der Wolf tot in dem Troschenreuther Wald aufgefunden.
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen Verstoßes gegen Bundesnaturschutzgesetz
Könnte es sich um einen erneuten Fall der Wilderei handeln? Die Polizei ermittelt nun mit der Staatsanwaltschaft den eigenen Angaben zufolge wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Dabei gebe es laut Polizeisprecher bislang keinen konkreten Verdächtigen in dem Fall rund um den Fund im Staatsforst nahe dem Pegnitzer Ortsteil Troschenreuth. Ebenfalls gibt es bislang keine klaren Hinweise auf die Schusswaffe, die der Täter für den Abschuss verwendet hat.
Wolf tot in Oberfranken gefunden: Wann ist ein Abschuss erlaubt?
Hintergrund für die Ermittlungen ist der Schutzstatus des Raubtiers. Der Wolf ist in Deutschland weiterhin ein geschütztes Tier, welches nicht ohne explizite Genehmigung abgeschossen werden darf. Ausnahmen, in denen der Abschuss doch per Genehmigung erlaubt werden kann, ergeben sich in Einzelfällen unter anderem zur Abwehr wirtschaftlicher Schäden durch Nutztierrisse.
Zusätzlich wäre ein Schuss auf einen Wolf dann zulässig, wenn dieser sich einem Menschen gegenüber gefährlich verhielte und dadurch eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben darstellt. In jedem Fall unterliegt ein erfolgter Abschuss allerdings der Meldepflicht – eine Meldung ist in diesem Fall allerdings nie erfolgt.
Abschuss vom Wolf: Diskussionen um das Raubtier
Ein derartiger Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz kann empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Der Umgang mit dem Wolf wird derweil seit der Herabsenkung des Schutzstatus heftig diskutiert. In Zukunft könnte ein geregelter Abschuss in Deutschland erlaubt sein. In jedem Fall müsse allerdings ein fachmännischer Schuss erfolgen, wodurch das Tier nicht durch Auszehrung verenden muss.






