Wolf entnommen  – Land Niedersachsen meldet Vollzug

Am Abend des 8. Januar wurde bei Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg ein Wolf geschossen. Mitglieder der Grünen kritisieren dies. Die Entnahme des Wolfes war aber rechtens.

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Raubwild ist schlau, in Amt Neuhaus konnte dennoch ein Wolf entnommen werden. Foto: Unsplash/Michael la Rosa

Zum Abschuss freigegeben

Das Land Niedersachsen meldet Vollzug! Im Rahmen der noch bis zum 31. März 2022 geltenden Ausnahme ist die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m zum Abschuss freigegeben. Die beiden Wölfe sind die Köpfe eines, im Landkreis Lüneburg lebenden Rudels, das seit 2017 seine blutigen Kreise zieht.

 

Wolf entnommen

Nun wurde ein vermutlich dem Rudel angehöriger Wolf durch einen Jäger zur Strecke gebracht. Das ein bis zwei Jahre alte weibliche Tier hielt sich ebenso wie die Gesuchten im Kernterritorium im Landkreis Lüneburg / Gemeinde Amt Neuhaus auf. Vor Abgabe des Schusses war sicherzustellen, dass das Tier keine Welpen bei sich führt oder laktierend ist. Dies ist nicht der Fall.

 

Wolfsabschuss rechtens

Das Land spricht nun von einem „Standardprozedere“, in dem der Kadaver nach Meldung des Jägers vom NLWKN geborgen wird. Eine genetische Untersuchung zur eindeutigen Identifizierung des Wolfes wurde eingeleitet. Den ausführenden Jäger trifft keine Schuld: „Eine sichere Identifizierung der Wölfe bei Vollzug im Gelände ist nicht zweifelsfrei möglich, kann diese nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen. Hieraus folgt: Die heute gemeldete Tötung des weiblichen, nicht trächtigen Wolfs aus dem Rudel Amt Neuhaus ist von der geltenden Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45a) vollumfänglich gedeckt“, so das Land Niedersachsen in seiner Meldung.

 

Wölfe töten vorwiegend Schafe

Seit 2017 kommt es vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere in der Region. Auch installierte Herdenschutzmaßnahmen stellten kein Hindernis für die Räuber dar. Den gesuchten Tieren wurden durch DNA-Analysen etliche Rissfunde nachgewiesen. Dabei beläuft sich der Schaden im Jahr 2020 auf 2.785 Euro. Hinzu kommen zu diesen Summen weitere nicht ausdifferenzierte Schäden von 3000 Euro im gesamten Territorium.

 

Grüne üben Kritik

Dem entgegen stehen die Grünen des Landtages Niedersachsen. Sie kritisieren den Abschuss des Wolfes scharf, weil es nicht einer der gesuchten Wölfe gewesen sei. Weder die siebenjährige Fähe, noch der ältere Rüde seien bislang zur Strecke gekommen. Das zuständige Ministerium betont aber weiterhin, dass eine sichere Identifizierung in Wald und Flur beim Abschuss nicht immer möglich sei. „Wir fordern ein sofortiges Moratorium für die irrlichternde Wolfsjagd von Umweltminister Lies“, so der naturschutzpolitische Sprecher Christian Meyer. Der Abschuss ist aber gesetzlich abgedeckt. Hierzu zählen auch getätigte Fehlabschüsse.

 

Jäger bleiben Anonym

Aus Angst vor Übergriffen von radikalen, sogenannten Naturschützern, veröffentlicht das Land keine Namen der Jäger, die die Wölfe entnehmen. Hierzu heißt es in der Pressemitteilung: „Um die mit dem konkreten Vollzug befassten Personen vor Übergriffen zu schützen, wird deren Identität nicht bekannt gegeben. Dabei ist sichergestellt, dass nur geeignete Personen entsprechend der Vorschrift des § 45a Abs. 4 BNatSchG den Vollzug vornehmen.“

Auch werden oft zu Unrecht sofort Waidmänner veruteilt, sobald ein Wolf ums Leben kommt. Das jüngste Beispiel ist ebenso in Niedersachsen geschehen, wie der JÄGER berichtet hat. Der Wolf in Eimke ist durch Artgenossen zur Strecke gekommen!

 

Quelle: Pressemitteilung Land Niedersachsen