Prof. Dr. Pfannenstiel zum Wolf: „Was das mit Bestandsmanagement zu tun hat, weiß niemand!“

Diplom-Biologe Univ.-Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel äußert sich in einem offenen Brief zum Wolfsmanagementplan. Die Jagd auf den Wolf ist laut ihm weiterhin zu sehr von ideologischem Naturschutz gedrosselt.

ali-kazal-Sc3SdklBcrs-unsplash-2

Prof. Dr. Pfannenstiel äußert sich zum Umgang mit dem Wolf in Deutschland. © Unsplash/Ali Kazal

Liebe Weidgenossin und liebe Weidgenossen,

gestern (Anm. d. Red.: 2. Juli 2026) war ich im Landwirtschaftsausschuss des sächsischen Landtags in Dresden zu einer Anhörung, bei der es um einen Gesetzentwurf der Landesregierung zum laut BjagdG zu erarbeitenden Wolfsmanagementplan und einen Gegenantrag der AfD ging. Außerdem liegt inzwischen der Entwurf eines Wolfsmanagementplans aus Niedersachsen vor. Es ist erschreckend, wie groß Ignoranz und Wissensdefizit der mit dem Wolf befassten Volksvertreter sind und wie fest der ideologische Naturschutz die Ministerialbürokratie weiter im Griff hat.

Der schwammige Begriff des „Günstigen Erhaltungszustandes“ (GEZ) aus der FHH-Richtlinie wird ganz ausdrücklich als oberstes Bejagungskriterium auch auf lokale Wolfsbestände bezogen, obwohl in der Richtlinie von Populationen die Rede ist!  Einer Antwort auf meine entsprechenden Fragen (zu welcher Population gehören unsere Wölfe? Wer stellt wie den GEZ  wie fest? Welche Jäger bzw. Jagdbezirke sollen/dürfen den Schadwolf erlegen?) sind  fast alle anderen Experten ebenso ausgewichen, wie alle Ausschussmitglieder und der anwesende Staatssekretär.

Wolf in Deutschland: Organisation der Bejagung weiterhin unklar

D. h. im Klartext, die Jagd wird sich fast ausschließlich auf sog. „Schadwölfe“ konzentrieren, wobei bisher nicht klar ist, wie das organisiert werden soll. Managementpläne werden anscheinend jeweils für ein ganzes Bundesland erarbeitet. Die auch für anderes Wild angewendete Vorgehensweise: Jäger führen Monitoring durch, UJB erstellt danach im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat den Plan, wird klar abgelehnt. Das Monitoring soll zumindest in Sachsen weiter von ganz besonders dazu ausgebildeten Leuten gemacht werden. Auch die Begutachtung eines Risses, deren Ergebnis zur Freigabe eines Schadwolfs führen kann, soll weiter von eigens dazu ausgebildeten „Experten“ durchgeführt werden. Man hat allerdings erkannt, dass dieses Verfahren extrem rasch durchgeführt werden muss, da nach ein paar Tagen kaum noch die Chance besteht, den Täter dingfest zu machen.

Meine Befürchtungen nach Veränderung des BJagdG (Aufnahme des Wolfs als jagdbare Art) haben sich leider als nur allzu berechtigt herausgestellt. Inzwischen pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass die rasante Ausbreitung des Wolfs gestoppt ist und in wolfsarmen Bundesländern (Der Begriff ist gestern gefallen!) keine neuen Rudel entstehen. Über die Ursache besteht auch kaum Zweifel.

Entwurf des Managementplans: „Was das mit Bestandsmanagement zu tun hat, weiß niemand!“

Im Entwurf des Managementplans für Niedersachsen sind für das erste Jahr mit Wolfsjagd 27 Exemplare freigegeben. Dazu die Zahlen der DBBW (dbbw-wolf.de):  2024/25 (letztes komplett ausgewertete „Wolfsjahr“)  gab es in NI 54 Rudel, also 54 x 8 = 432 Exemplare. Eine mittlere Anzahl von 8 Wölfen je Rudel ist allgemein anerkannt.  Bei nur 20% jährlicher Reproduktion betrug der Zuwachs 2025/26  86 Welpen. Im Entwurf des Managementplans für NI sollen im ersten Jahr 27 Wölfe zur Erlegung freigegeben werden. Zuwachs 86 Stück, geplante Jagdstrecke 27 Stück. Was das mit Bestandsmanagement zu tun hat, weiß niemand!

Willkommen im Land der Verblödeten und Verarschten.