Merkel verklagt Blaser

Das Suhler Traditionsunternehmen hat Klage gegen Konkurrent Blaser eingereicht. Es geht dabei um marken- sowie
wettbewerbsrechtliche Fragen. Hintergrund ist die Anmeldung der Marke „Helix“
durch Blaser

01_merkelrxhelix.jpg

Bereits im Dezember 2009 habe die Firma Merkel begonnen, ihre neue Waffe unter dem Namen „RX Helix“ international zu bewerben. Darüber hinaus sei durch die Präsentation des Geradezugrepetierers auf der Waffenausstellung „IWA 2010“ so genannte Verkehrsgeltung erlangt worden, heißt es in einer aktuellen Presseerklärung. Die Klage der Firma Merkel stützt sich auf die juristische Annahme, dass damit quasi Markenanmeldung erfolgt sei und ihr dabei das ältere Recht auf den Markennamen „Helix“ zustünde. 

Merkel-Geschäftsführer Olaf Sauer äußerte dazu: „Die Marke wurde von Blaser offensichtlich zur Behinderung des Wettbewerbs angemeldet, was das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und auch das Markengesetz ausdrücklich ausschließen.“ Dass Blaser von der Verkehrsgeltung Kenntnis hatte, sei unbestreitbar. Bei Merkel wertet man den „bösmeinenden“, juristischen Winkelzug der Konkurrenz als Indiz dafür, dass das Produkt „RX Helix“ von den Blaser-Verantwortlichen äußerst ernst genommen würde.
Blaser habe mittlerweile angeboten, die „Helix“-Markenrechte an Merkel zu übertragen, wolle aber bereits entstandene Schäden nicht begleichen. Es wird nicht davon ausgegangen, dass Blaser ein gleichnamiges Produkt einführen wolle. Bei der Blaser-Sauer Finanzholding aus Isny heißt es, der Verschluss der Sauer 303 Selbstladebüchse würde firmenintern als „Helixkopf“ bezeichnet, darum sei die brisante Markenanmeldung erfolgt.