Jägerstreik in Rheinland-Pfalz

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Der Entwurf des neuen Jagdgesetzes in Rheinland-Pfalz stößt auf heftigen Widerstand. Einige Anliegen des Landesjagdverbands wurden zwar berücksichtigt, die vorab besprochenen Grenzen sind aber mehrfach überschritten worden. Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) spricht von dem modernsten Jagdgesetz Deutschlands.

 

Grüner wirds nicht – Klimaschutz durch Jagdgesetz

Der Entwurf des neuen Jagdgesetzes beinhaltet viele Änderungen. Grundstückseigentümer dürfen, neben dem Revierpächter, eigene Flächen bejagen. Notfütterung und Kirrung werden gänzlich verboten. Hundeausbildung an der lebenden Ente und Hundenutzung am Naturbau werden verboten. Muffel– und Damwild muss, außerhalb seiner gesetzlich vorgegebenen Duldungszonen, bedingungslos erlegt werden. Scharfe Sanktionen wird es außerdem für Jäger geben, wenn die Interessen des Forstes gefährdet sind. Eine ähnlich radikale Jagdgesetz-Novelle plant zur Zeit Niedersachsen.

 

Ehrenamt wird jetzt Pflicht

Mit undankbarem und erhobenem Zeigefinger verändert das neue Jagdgesetz die gut  funktionierenden Strukturen der ehrenamtliche Zusammenarbeit von Jägern, Jagdbehörden und Kommunen. Freiwilligkeit und Eigenmotivation waren in der Vergangenheit die treibenden Kräfte dieses Erfolgs. Dieter Mahr, Präsident des LJV, warnt: „Wer die Jägerschaft nur noch als Erfüllungsgehilfen zur Erreichung politischer und ökonomischer Ziele betrachtet, riskiert, dass sie ihr freiwilliges Engagement einstellt“. Besonders frustrierend ist die geplante gesetzliche Verpflichtung zu bisher freiwilligen Leistungen wie der Kitzrettung und dem Wildmonitoring.

 

„Wer macht´s, wenn nicht wir?“

Als Reaktion auf den veröffentlichten Jagdgesetz-Entwurf des Ministeriums hat der LJV zu einem Warnstreik aufgerufen. Die rund 20.000 Mitglieder sollen ab sofort die Entsorgung von Unfallwild einstellen. Der Streik dauert vorerst bis 31. August an. Es gibt in Rheinland-Pfalz eine allgemeine Verpflichtung, tote Wildtiere bei den zuständigen Stellen anzuzeigen, damit sie ordnungsgemäß beseitigt werden können, die Entsorgung von toten Wildtieren durch die Jäger erfolgte bisher nur freiwillig. Der Appell geht an die Bevölkerung, die Meldepflichten einzuhalten. Trotz des Warnstreiks hofft der LJV auf einen konstruktiven Dialog um das Jagdgesetz im Sinne aller Interessenten weiterzuentwickeln und den bestmöglichen Schutz für Natur und Umwelt zu gewährleisten.