Hundeausbildung in Gefahr – Niedersachsen

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Nur mit guter Ausbildung entstehen brauchbare Hunde für die raue Praxis. Foto: Kim Trautmann

Hundeausbildung in Gefahr

Die Pläne unserer niedersächsischen Landesregierung zur Evaluierung des gerade erst novellierten Jagdgesetzes unter grüner Federführung und die damit verbundene Gefahr für die Ausbildung unserer Jagdhunde, macht dem Ruf der Partei „Die Grünen“ als Verbotspartei und dem damit verbundenem blinden Aktionismus alle Ehre.
Seit Jahren nehmen wir als verantwortungsbewusste Jäger und Naturschützer Einschränkungen und Gängelungen unter dem Deckmantel Ökologie, Natur- und Tierschutz murrend aber widerstandslos hin – ganz nach dem Motto: nicht daran rühren, es könnte noch schlimmer kommen!
Wir stellen eine unterstützenswerte Petition aus Niedersachsen vor.
JETZT Petition unterstützen!

Und nach den grünen Plänen kommt es schlimmer:

  •   Verbot der Hundeausbildung an der lebenden Ente
  •   Verbot der Ausbildung in der Schliefenanlage am lebenden Fuchs, Verbot der Baujagd, der Niederwild- und
    Bodenbrüterbesatz ist offensichtlich Nebensache
  •   Verbot der Ausbildung im Saugatter, anstatt waidgerechte Jagd, Abschlachtung in Saufängen
  •   Reduzierung der Arten im Jagdrecht; Verbot der Fallenjagd
  •   Kürzung der Jagdzeiten
  •   Regiejagd anstatt Jagdpacht
  •   Verbot der gerade erst etablierten Nachtsichttechnik
  •   Schonung des Wolfs trotz seines gesicherten Bestandes, der dramatische Rückgang des Schalenwildbestands bis zum
    erlöschen wird ebenso hingenommen, wie Risse von Nutztieren und Hunden
  •   Die in der Novelle des NJagdG verankerte Formel „Wald und Wild“ wird in „Wald vor Wild“ gewandelt

Verbot der Ausbildung an der lebenden Ente „Müllerente“

Faktisch ein Jagdverbot durch die Hintertür, denn
der Einsatz brauchbarer Hunde bei der Jagd auf Wasserwild ist gesetzlich vorgegeben und dient dem Tierschutz. Brauchbarkeit am Wasserwild erfordert im Sinne des Tierschutzes eine sichere Arbeitsweise des Hundes beim Finden und Bringen von beschossenem Federwild, sowohl sicher erlegt als auch erst recht krankgeschossen. Das muss trainiert und auf einer Prüfung muss der Nachweis der Eignung erbracht werden. Ohne eine Überprüfung an der vorübergehend flugunfähig gemachten Ente, kann der Nachweis der Brauchbarkeit nicht erbracht werden.

Verbot der Ausbildung in der Schliefenanlage am lebenden Fuchs

Faktisch ein Jagdverbot durch die Hintertür, denn
für den Einsatz von Bauhunden müssen diese für die Baujagd geeignet sein. Neben den physischen Eigenschaften sind hier erlerntes Verhalten im Bau am Raubwild sowohl für den Hund als auch für die Prädatoren aus Gründen des Tierschutzes notwendig. Verletzungen durch falsches Verhalten der Hunde sind sowohl für die Prädatoren als auch für die Hunde nicht tierschutzkonform, sie erzeugen Leiden und Schmerz bei beiden Kreaturen. Nur durch die Erfahrungen im Training in einer Schliefenanlage, die einen unmittelbaren Kontakt mit dem Fuchs ausschließt, lernt der künftige Bauhund, den Fuchs zum Verlassen des Baus zu bringen, ohne sich selbst oder den Fuchs im Bau zu verletzen. Hierbei wird durch Überprüfung der Eigenschaften des Hundes eine Selektion hinsichtlich „zur Baujagd brauchbar“ getroffen. Ohne praxisnahes Training ist das unmöglich.

Verbot der Ausbildung im Saugatter

Faktisch ein Verbot der Bewegungsjagd auf Schwarzwild!
Die Ausbildung des Jagdhundes an der lebenden Sau im Schwarzwildgatter dient dem Schutz des Jagdhundes vor diesem wehrhaften Wild bei der Notwendigkeit, dieses während der Jagdausübung aus der Deckung in Bewegung zu bringen, zu stellen und damit bejagbar zu machen. In der Praxis dürfen zum Schutz des Hundes nur solche eingesetzt werden, die die Eigenschaft besitzen, den gefährlichen Grad zwischen Bedrängen oder Stellen der Sau und dem Angriff auf das wehrhafte Stück zu kennen und zu respektieren. Saupacker sind nicht nur unerwünscht, sondern im Sinne des Tierschutzes verboten. Diese Eigenschaften sind aus Gründen des Tierschutzes bereits vor dem Einsatz eines Jagdhundes auf Bewegungsjagden sicherzustellen. Eine Selektion, die erst anhand der praktischen Jagdausübung erfolgen würde, birgt die Gefahr zu mindestens schweren Verletzungen des Hundes und des Schwarzwildes und ist nicht tierschutzgerecht. Das behutsame und verantwortungsvolle Heranführen eines Jagdhundes an den Kontakt mit Schwarzwild in einem Ausbildungsgatter selektiert die hierfür brauchbaren Hunde mit geeigneter und erforderlicher Wildschärfe von jenen mit übermäßiger Schärfe.

Zum Thema Wolf

Wir begrüßen die Rückkehr des Wolfs, aber es ist den veränderten Bedingungen seines zurückeroberten Lebensraumes Rechnung zu tragen. Das bedeutet, dass wir alle uns mit ihm zu arrangieren haben, aber nicht, dass wir uns ihm zu unterwerfen haben. Berechtigte Interessen der Bevölkerung sind mit seinem Vorhandensein in Einklang zu bringen. Fakt ist, dass der Bestand dieses Prädators in unserer ländlichen Region nicht nur gesichert ist, sondern exponentiell zunimmt. Damit einhergehend wächst auch das Konfliktpotential in unserem ländlichen Raum. Die seinerzeit prognostizierte Scheu und Meidung vor menschlicher Nähe ist nicht eingetreten, die wachsende Zahl der Sichtungen im Siedlungsraum und die zunehmenden Nutztierrisse belegen das. Es ist eine Evaluierung des Wolfsmanagements zu fordern, das regional auf eine den Bedingungen des zur Verfügung stehenden Lebensraumes angepasste Größe des Bestandes ausgerichtet ist. Hierbei geht es nicht, wie so oft unterstellt, um die Ausschaltung eines Konkurrenten der Jäger, sondern vielmehr um die Achtung der Interessen und Sorgen der hier lebenden Bevölkerung. Letztendlich um die Akzeptanz und das Willkommen des Wolfs. Wir auf dem Land leben mit ihm und kennen ihn nicht nur aus dem Zoo. Und wir als Jäger und Naturschützer haben das fundierte Wissen über die Art, seine Lebensraumansprüche und seinen aktuellen Bestand. Nur unsere Stimme ist zu diesem Thema von den derzeit Verantwortlichen der Politik offensichtlich unerwünscht. Dafür sollen wir aber, wenn es um sogenannte „Problemwölfe“ geht, ganz nach dem St-Florians-Prinzip für die Verantwortlichen der Politik die Kohlen aus dem Feuer holen, und das auch noch möglichst unter öffentlicher Offenbarung unserer Identität. Ich nenne das „Schwarzer-Peter-Politik“.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Volker Gampe aus Bardowick

 

Quellen:

1. Wahlprogramm „Grüne Niedersachsen“ Ziff. 2.2 / https://www.gruene-niedersachsen.de/wp-content/uploads/2022/08/Wahlprogramm_barrierefrei.pdf;

2. Koalitionsvertrag zwischen der SPD und Bündnis90/Die Grünen 2022-2027, Ziff. 3 / https://www.gruene-niedersachsen.de/wp-content/uploads/2022/11/Koalitionsvertrag.pdf