Am Hubertustag, dem 3. November gedenken Jäger in ganz Deutschland und in Teilen Europas ihres Schutzheiligen Sankt Hubertus, Pfalzgraf von Burgund. Er wird als Begründer einer nachhaltigen und waidgerechten Jagd angesehen, an dem sich Jägerinnen und Jäger ein Beispiel nehmen sollen.
Hubertustag bedeutet: den Schöpfer im Geschöpfe ehren
Der Deutsche Jagdverband (DJV) weist heute auf den Hubertustag hin, der in ganz Deutschland mit kirchlichen Messen gefeiert wird. „Die Jagd steht heutzutage für die Hege, also die Pflege und Erhaltung von Wildtieren sowie ihrer Lebensräume“, so Detlef Zacharias, Präsident des Landesjagdverbandes Berlin, anlässlich des Gedenktages. Hubertus von Lüttich gilt als Schutzheiliger für Jäger, Hunde, Natur und Umwelt und lebte als Pfalzgraf von Burgund von 655 bis 727 nach Christus.
Der Überlieferung nach war Hubertus als junger Edelmann ein zügelloser Jäger, der die Erlegung des Wildes als Selbstzweck sah. Weder christliche Feiertage noch ethische Grundsätze hinderten den Jäger, seiner Leidenschaft hemmungslos nachzugehen. Nachdem seine Frau gestorben war, ging er als Einsiedler in die Wälder der Ardennen, um dort über seine Trauer hinwegzukommen und ernährte sich ausschließlich durch die Jagd.
St. Hubertus und der Hirsch mit dem Kreuz
Eine Begegnung mit einem Hirsch, der ein leuchtendes Kreuz zwischen seinen Geweihstangen trug, bekehrte ihn und ließ ihn erkennen, dass die Jagd nicht allein dem Selbstzweck dient, sondern ein Dienst an der Natur mit weitreichender Verantwortung ist. Diese „Achtung vor dem Geschöpf“ ging als Waidgerechtigkeit in die Verhaltensgrundsätze der Jägerschaft ein. Der Heiliggesprochene wird meist mit Jagdhund und Jagdhorn kniend vor dem „Hubertushirsch“ dargestellt, bewaffnet mit Schwert und Spieß. Hubertusmessen werden Anfang November von Jagdhornbläsern begleitet und in feierlich geschmückten Kirchen gehalten.
Hubertus alsBeispiel für waidgerechte Jagd
Über 374.000 Jäger liefern heute jährlich hochwertiges Wildfleisch im Wert von etwa 190 Millionen Euro. Sie sind zudem gesetzlich verpflichtet, einen gesunden, artenreichen Wildbestand zu erhalten. Dazu gehört beispielsweise die Prävention von Tierseuchen oder übermäßigen Fraßschäden in Wald und Feld. Ebenso die Bejagung von Fleischfressern wie Fuchs und Waschbär zugunsten bedrohter Arten. Über 82 Millionen Euro geben Jäger jährlich aus eigener Tasche für Biotoppflege und Artenschutz aus. Hinzu kommen weitere 100 Millionen Euro für die Prävention von Wildschäden.
pm DJV