Höchststrafe für Luchswilderer

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Der Pardelluchs gilt immer noch als stark gefährdet. Foto: pixabay

Andere Länder, andere Sitten. In Spanien gibt es für Wilderei teilweise harte Strafen – wie ein Luchswilderer jetzt erfahren musste.

 

Vom Aussterben bedroht

Der auf der iberischen Halbinsel lebende Pardelluchs war lange Zeit nahezu ausgestorben. Im Jahr 2002 zogen nur noch 94 dieser Raubkatzen ihre Fährte. Durch konstante Schutzbemühungen ist es gelungen den Bestand inzwischen auf ca. 1200 Stück ansteigen zu lassen. Vor allem die Lebensraumzerstörung und Zersiedelung der Landschaft sind ein Problem für den Luchs, Wilderer eher weniger. Auch im spanischen Gebiet der Extramnadura ziehen wieder Iberische Luchse ihre Fährte. Dies schien jedoch einen Farmbesitzer nicht genehm zu sein.

 

In die Falle gelockt

Er setzte ein lebendes Rebhuhn in einem Käfig als Köder ein und warte in kurzer Entfernung mit seiner Flinte. Einem Luchs wurde seine Neugier zum Verhängnis. Als er sich der vermeintlichen Beute näherte, erhielt er auf 15m eine volle Schrotgarbe. Die geschützte Raubkatze verendete im groben Hagel. Der Schütze schien jedoch mit seinem „Erfolg“ überfordert zu sein. Er rief einen Mitarbeiter, der den Luchs für ihn beseitigen sollte. Der Angestellte versteckte den Luchs außerhalb der Farm und bedeckte ihn mit Pflanzen. Die Sache flog jedoch auf und der Fall landete vor Gericht. Laut der spanischen Zeitung El Pais wurden bei der Obduktion insgesamt 80 Schrotkörner im Kopf- und Brustbereich des toten Luchses gefunden.

 

Höchststrafe gegen Luchswilderer verhängt

Das Erste Strafgericht von Don Benito kannte keine Gnade. Dem Wilderer war bewusst, dass der Luchsbestand mit hohem Aufwand in der Region Extramadura gefördert wurde. Der Abschuss war geplant und entsprechend vorbereitet worden.

Die Strafe wurde entsprechen bemessen: 114.158 €, zwei Jahre Haft und vier Jahre Jagdsperre.

Der Mitarbeiter, der den Luchs vorerst verschwinden ließ, wurde zu anderthalb Jahren Haft wegen Verschleierung eines Verbrechens verurteilt. Das Gericht bewertet sein Geständnis sowie seine Kooperation mit den Behörden strafmildernd. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, jedoch setzt der festgelegte Strafrahmen ein deutliches Zeichen.