Gericht entscheidet: keine Wolfsjagd im Jahr 2026

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Für dieses Jahr dürfte die Wolfsjagd vorbei sein, bevor sie angefangen hat. © AobeStock/Reise-und Naturfoto

Gerichte sind bei Wolfsabschüssen oft die letzte Instanz. Ein Urteil könnte jetzt wegweisend für die Wolfsjagd sein.

Über die Wolfspopulation wird in Deutschland häufig und intensiv diskutiert. Als Argument wird oft der Umgang mit Isegrim in den nordischen Staaten angeführt. In den deutlich dünner besiedelten Gebieten gibt es trotz „mehr Platz“ deutlich weniger Wölfe als in Deutschland. Für Wolfskritiker aus Deutschland ein Indikator, dass die Wolfsbestände in Deutschland auf keinem normalen Maß sind.

Schweden will weniger Wölfe durch Jagd

Schweden hatte im vergangenen Jahr einen sehr umstrittenen Beschluss gefasst. Die Zielgröße für den günstigen Erhaltungszustand der grauen Räuber wurde von 300 auf maximal 170 Stück gesenkt. Diese Größe soll schrittweise durch verstärkte Bejagung erreicht werden. Kritiker sehen wichtige Maßnahmen, wie die Sicherung der genetischen Vielfalt durch Monitoring und unter Umständen gar Umsiedlung wertvoller Wölfe noch nicht gegeben.  Eigentlich sollte die Wolfsjagd zum 1.1.26 starten, doch die Verwaltungsgerichte von fünf Regionen schoben vorerst einen Riegel vor. Die für die Abschussplanung verantwortlichen Bezirksverwaltungen waren anderer Meinung. Das erste Urteil ist nun gefallen.

Wolfsjagd bedroht günstigen Erhaltungszustand?

Das zuständige Verwaltungsgericht in Sundvall hat Berufung des Bezirksverwaltungsrates abgelehnt. Der Grund: Das Gericht sieht durch die geplanten Abschussquoten den günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation bedroht. Das Gericht verhindert somit den geplanten Abschuss von sechs Wölfen in der Region Västmansland.

Schwedische Wolfsjagd für dieses Jahr vor dem aus

Das Verwaltungsgericht wirft grundsätzliche Fragen zur Beurteilung des günstigen Erhaltungszustandes auf. Den Bezirksverwaltungsrat sei es nicht gelungen, die 170 Inididuen als Bezugsbasis ausreichend zu begründen. Auch stützt sich das Gericht auf die etablierte Praxis des Obersten Verwaltungsgericht, das von einer Untergrenze von 300 Wölfen in ganz Schweden ausgeht. Auch bemängelt das Gericht, dass zusätzliche Verwaltungsmaßnahmen wie z. B. eine notwendige Umsiedlung von genetisch wertvollen Wölfen durch die schwedische Umweltschutzbehörde noch nicht etabliert oder bewertet wurden.

Wolfsjagd-Urteil mit Reichweite

Bei der Entscheidung handelt es sich um die erste von vielen. Denn auch in den anderen vier Bezirken beschäftigen sich Gerichte mit der Lizenzjagd auf Wölfe. Es ist davon auszugehen, dass die Verwaltungsgerichte der anderen Bezirke sich dem Urteil anschließen werden und somit die Wolfsjagd für dieses Jahr großflächig ausfallen könnte. Ob ein Berufungsverfahren vor dem Obersten Verwaltungsgerichtshof stattfinden wird, ist noch offen. Selbst wenn dort ein Urteil pro Wolfsjagd fallen sollte, so bleibt selbst unter knapper Wahrung aller Fristen bis zum gesetzlichen Ende der Wolfsjagd am 15. Februar eigentlich keine Zeit mehr. Somit kommt das aktuelle  Urteil einem Ende der Wolfsjagd für dieses Jahr gleich, wenn die Bezirksräte nicht schnell neue Abschussvorgaben auf der Basis einer 300er-Wolfspopulation einreichen.

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