Geflügelpest weitet sich aus – Jagdverbot erlassen 

Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus (SPD), hat nun ein vorübergehendes Jagdverbot auf Federwild in Mecklenburg-Vorpommern erlassen.

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Die sich bundesweit häufenden Verdachtsfälle führen zu Stallpflicht und Jagdverbot.

Die Geflügelpest, oder Vogelgrippe, die durch den hochinfektiösen Erreger H5N8 ausgelöst wird, breitet sich immer weiter aus.

Nach mehreren Verdachtsfällen, konnte nun für Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls die Geflügelpest bei mehreren verendeten Stücken Wasserwild am Schweriner See, auf der Insel Ruden und im Rostocker Stadtgebiet bestätigt werden.

In einem Kleinbetrieb bei Mesekenhagen mussten 18 Hühner und acht Enten gekeult werden, nach dem 31 Tiere zuvor an der Vogelgrippe verendet waren.

Vorübergehendes Jagdverbot

Nun wurde vom zuständigen Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus (SPD) ein vorübergehendes Jagdverbot auf Federwild  in Mecklenburg-Vorpommern erlassen.

„Mir ist bewusst, dass diese einschneidende Regelung nicht bei jedem Jäger oder Landwirt auf Gegenliebe stoßen wird. Ich halte sie im Sinne eines ganzheitlichen Vorgehens gegen die weitere Ausbreitung des Geflügelpest-Virus aber für eine ganz zentrale und notwendige Maßnahme.

Ziel ist, nicht auszuschließende Infektionskette zwischen möglicherweise erkrankter Wildvögeln und Hausgeflügel über den Jäger als Verbindungsglied zu unterbrechen“, betonte der Minister in der Pressemitteilung.

Mittlerweile wurde in allen deutschen Bundesländern, abgesehen von Berlin vorsorglich Stallpflicht für Geflügel verhängt. Der Großteil Norddeutschlands als Risikogebiet, daher gelten in Schleswig-Holstein nun auch für Kleinbetrieb mit unter 1000 Stück Geflügel strengste Sicherheitsmaßnahmen.

Auch in anderen Europäischen Ländern ergreift man nun Maßnahmen, ab heute gibt zum Beispiel auch in der Schweiz Stallpflicht und in Brüssel wurde ein Krisenstab einberufen.

Jagdverbot als Prävention

„Die Situation ist stabil, kann sich aber mit jedem Verdachtsmoment schlagartig ändern,“ beschrieb Backhaus das aktuelle Geflügelpest-Geschehen in Mecklenburg-Vorpommern.

Derzeit gibt es keine neuen Nachweise auf das H5N8-Virus in Haus- oder Nutztierbeständen. Das Jagdverbot gilt bis Ende des Jagdjahres für Gänse, Enten, Möwen, Tauben und Schwäne.

In Schleswig-Holstein sieht es in den Sperrgebieten noch schlimmer aus. Ende vergangener Woche war die Vogelgrippe in einem schleswig-holsteinischen Geflügelbetrieb ausgebrochen, nach dem sie zuvor an mehreren hundert Stücken verendetem Wasserwild nachgewiesen wurde (JÄGER online berichtete). 30.000 Hühner mussten in einem einzigen Betrieb getötet.

Wie auf Nachfrage des JÄGER vom zuständigen Veterinäramt bestätigt wurde, gilt neben einem Jagdverbot auf Federwild, außerdem eine Leinenpflicht für Hunde, die auch den Einsatz Jagdhunden umfasst. Dies ist besonders fatal, da die Drückjagdsaison in vollem Gange ist.

Bewegungsjagden ohne Hunde

Bewegungsjagden dürfen in den entsprechenden Gebieten also nicht mehr mit Hundeeinsatz durchgeführt werden. In den Beobachtungsgebieten dürfen zwar Jagdhunde eingesetzt werden, aber auch hier ist die Jagd auf Federwild untersagt worden.

Auch in Baden-Württemberg und Bayern wurden mehrere Verdachtsfälle gefunden, unteranderem am Bodensee, Starnberger See und Chiemsee. In einigen Gebieten wurde ebenfalls eine Pflicht zur Aufstallung verhängt.

Die momentan neuausgebrochene Grippewelle scheint mit Zugvögel aus Russland nach Mitteleuropa gelangt zu sein, wie die Zeit berichtet.

Dort sagte Thomas Mettenleiter, Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts, dass H5N8-Erreger bereits im Sommer bei Wildvögeln in Zentralrussland, Sibirien und der Mongolei nachgewiesen worden seien und der Vogelzug hat grade erst begonnen. Eine Verschärfung der Situation ist also weiterhin möglich.Der letzte große Ausbruch der Geflügelpest in Deutschland liegt zehn Jahre zurück. Damals hatten sich auch Menschen mit dem Virus infiziert, einige starben.

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Risiko für Menschen tendenziell gering

Das aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N8 steht zwar in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zu den Erregern der menschlichen Grippeerkrankungen, das Risiko für Menschen durch den H5N8-Erreger zu erkranken, gilt jedoch als sehr gering.

Nur selten schaffen es die Krankheitserreger die Artenbarrieren zu überwinden. Als für den Menschen gefährlich gelten demnach besonders die Stämme H5N1 und H7N9, sie sorgten in der Vergangenheit weltweite für Todesfälle.

Wer tote Vögel und verendetes Wasserwild findet, sollte sich an das zuständige Ordnungsamt wenden.


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