Biber-Probleme: Überflutung und Ernteausfall in Hessen

In Hessen breitet sich der Biber immer weiter aus. Was grundsätzlich ein Erfolg für den Artenschutz ist, sorgt teilweise für echte Herausforderungen. Besonders die Landwirtshaft ist betroffen – Kritik gibt es besonders an dem Umgang in Schadensfällen.

ralf82-beaver-6475045_1280

Der Biber sorgt in Hessen für Konflikte. © Unsplash/Ralf Schick

Eigentlich eine positive Nachricht: Der Biber breitet sich in Hessen aus. Während in den frühen 2000ern nicht einmal 100 der Nagetiere in dem Bundesland lebten, sind es nach einer Schätzung des Hessischen Bauernverbands heutzutage etwa 2.000 Tiere. Doch die erfolgreiche Ausbreitung der Art bringt auch Herausforderungen mit sich. Denn das Nagetier kann durchaus auch für Konflikte sorgen.

Biber in Hessen: Geschütztes Tier kommt mit Herausforderungen

Besonders in Süd- und Osthessen nehmen die Konflikte zu. Besonders in Regionen, wo Biber an Bächen oder Kanälen siedeln, kommt es häufiger zu Überflutungen auf Äckern und Wiesen. Daraus resultieren Flächen mit Staunässe – für die Ernte kann das fatal sein. An kleineren Gewässern können Biber besonders schnell Drainagen beschädigen, wodurch sich ein Rückstau bildet.

Landwirtschaft belastet: Hessen will unterstützen

Wie der Bauernverband laut „hessenschau“ erklärt, seien überschwemmte, unbefahrbare Flächen und beschädigte Pflanzen bereits ein praktisches Problem vieler Landwirte in Hessen. Die neue Biber-Verordnung, die in Hessen gilt und Entschädigungen bei Biber-Schäden verspricht, sei laut Vizepräsidentin Andrea Rahn-Farr daher ein „erster Schritt“. Sie könne allerdings nur einer der Bausteine in einem umfassenden Bibermanagement sein. Denn viele landwirtschaftliche Betriebe können die Last der Folgen vom Biber in Hessen nicht mehr eigenständig tragen.

Das Land Hessen will mit der neuen Biber-Billigkeitsrichtlinie betroffene Betriebe entlasten. Land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Betriebe können dementsprechend eine Ausgleichszahlungen beantragen, wenn durch Biber wirtschaftliche Schäden entstehen. Bis zu 90 Prozent der anerkannten Schadenshöhe, höchstens allerdings 25.000 Euro, sollen demnach pro Fall übernommen werden. Dafür stehen 2026 zunächst bis zu 300.000 Euro insgesamt zur Verfügung. Der Bedarf unterliege allerdings regelmäßiger Überprüfung.

Kritik an BiberRegelung: Unsicherheit und schwammige Formulierung?

Es gibt allerdings Kritik an der neuen Regelung – besonders an ihrer Formulierung. Der Begriff „vernichtete“ Pflanzen könnte, je nach Auslegung, viele Schäden nicht abdecken. Zusätzlich seien bei Überschwemmungen nicht nur die Pflanzen, sondern auch langfristig die Böden betroffen.

Auf Anfrage weist das Landwirtschaftsministerium diese Kritik allerdings zurück. Die Formulierung in der Regelung bedeute nicht zwingend, dass Pflanzen vollständig abgestorben sein müssten. Vielmehr werden geprüft, ob ein „Totalschaden“ mit Blick auf die geplante Ernte vorliege. Also ob die Pflanzen ihren eigentlichen Zweck faktisch nicht mehr erfüllen. Wenn eine Ernte durch Vernässung tatsächlich unbrauchbar sei, könne der Ernteverlust unter die Richtlinie fallen und eine Ausgleichszahlung käme infrage.

Auch interessant