Geflügelpest: Wildvogelmonitoring 2026 ausgeweitet

Beim Geflügelpest-Wildvogelmonitoring 2026 in Schleswig-Holstein werden deutlich mehr Proben benötigt. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV) ruft Jäger deshalb dazu auf, sich an der Beprobung erlegter Wildvögel zu beteiligen.

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Schleswig-Holstein muss im Rahmen des bundesweiten Wildvogel-Monitorings künftig deutlich mehr Proben auf aviäre Influenzaviren untersuchen. © Sebastian Grell

Die Bundesländer untersuchen jedes Jahr Wildvögel auf aviäre Influenzaviren. Das Monitoring soll dabei helfen, Geflügelpestviren frühzeitig zu erkennen und das Risiko einer Einschleppung in Geflügelbestände besser einzuschätzen. Gleichzeitig liefern die Untersuchungen wichtige Daten für die Risikobewertung.

Die meisten Proben sollen zwischen September und Januar genommen werden. Bei erlegten Wildvögeln entnehmen die Beteiligten dafür einen kombinierten Rachen- und Kloakentupfer. Zusätzlich fließen Kotproben in das Monitoring ein. Sie sollen fast die Hälfte der mindestens 700 vorgesehenen Proben in Schleswig-Holstein ausmachen.

Mehr Wildvogelarten für Geflügelpest-Monitoring

Für 2026 wurde die Liste der Zielvogelarten angepasst. Dadurch können Jäger nun alle in Schleswig-Holstein bejagten Wildvogelarten für das Monitoring auf Aviäre Influenza beproben. Dazu zählen neben verschiedenen Gänsevögeln beispielsweise auch Rabenkrähen, Ringeltauben, Fasane und Waldschnepfen.

Außerdem gelten höhere Mindestprobenzahlen für die einzelnen Kreise. Kreise in Küstenlage sollen mindestens 50 erlegte Wildvögel beproben, während in den übrigen Kreisen mindestens 30 Proben vorgesehen sind. Anschließend untersucht das Landeslabor die eingesandten Proben.

So können Jäger beim Wildvogelmonitoring mithelfen

Jagdausübungsberechtigte können die Proben nach Anweisung der zuständigen Veterinärämter selbst nehmen. Dabei sollten sie sich vorab mit dem Veterinäramt ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt abstimmen. Dort erfahren sie unter anderem, wie sie die benötigten Tupfer erhalten, die Proben zurückgeben und die Begleitscheine ausfüllen müssen.

Mit ihrer Beteiligung am Wildvogelmonitoring unterstützen Jäger die Überwachung der Geflügelpest in Schleswig-Holstein und tragen dazu bei, das Auftreten aviärer Influenzaviren frühzeitig zu erkennen.