Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung beschlossen

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Danke der Ausnahmeregelung ist der Einsatz von Bestandsdrohnen möglich. (Foto: Isabelle Nyari)

Dank des Einsatzes des Deutschen Jagdverbandes (DJV) beschließt das Bundesverkehrsministerium eine Ausnahmeregelung für die Kitzrettung mit Drohnen.

Das Bundesverkehrsministerium lässt Bestandsdrohnen ohne Zertifizierung des Herstellers weiterhin zu. Dabei wird der Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen reduziert. Die Bundesregierung reagiert damit auf Forderungen von DJV und DWR.

Ausnahmeregelung für Wildtierrettung

Das Bundesverkehrsministerium hat heute (20, März 2024) eine Ausnahmeregelung angewiesen, mit der die Jungwildrettung mit Bestandsdrohnen weiterhin möglich bleibt. Drohnen, die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung angeschafft wurden, können damit weiterhin während der Mahd eingesetzt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Entscheidung. Beide Verbände hatten sich gegenüber der Bundesregierung für eine schnelle und unbürokratische Lösung eingesetzt.

Befristung auf acht Monate

„Im Sinne des Tierschutzes war diese Entscheidung dringend notwendig, damit Jägerinnen und Jäger in der kurz bevorstehenden Saison effektiv Tierleid verhindern können“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. „Rechtssicherheit für unsere Jungwildretter ist unabdingbar und muss dauerhaft erreicht werden“, ergänzte der DWR-Vorsitzende Andreas Brandt. Die Ausnahmeregelung des Luftfahrt-Bundesamtes ist zunächst auf acht Monate befristet. Gegenüber DJV und DWR haben ranghohe Behördenvertreter aus den zuständigen Ministerien signalisiert, dass eine dauerhafte Lösung gefunden werden soll.

Mindestabstand für Drohnen reduziert

Mit der neuen Regelung bleibt es vorerst möglich, Bestandsdrohnen einzusetzen, auch wenn diese nicht über eine entsprechende Zertifizierung des Herstellers verfügen. Entsprechende EU-Vorgaben werden ausgesetzt. Der Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen wird laut Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes von 150 auf 10 Meter reduziert. Somit sollen Drohnen künftig auf über 90 Prozent mehr Agrarflächen eingesetzt werden können.

Die Jungwildrettung in der Mähsaison wird zum Großteil von ehrenamtlichen Helfern geleistet. Allein bei der DWR sind knapp 460 Teams registriert. Der Drohneneinsatz mit Wärmebildtechnik ist auf die frühen Morgenstunden beschränkt. Die in den vergangenen Jahren massiv gestiegenen regulatorischen Hürden für Drohnen setzen diese für den Tier- und Artenschutz enorm wichtige Arbeit zunehmend aufs Spiel.