07_2020_jaegermagazin-s

©JÄGER


JÄGER Ausgabe Juli 2020 Schwerpunkt Schwarzwild

Ein zentrales Hindernis für ein effizientes Wildtiermanagement zur Verbesserung der Verjüngungssituation im Wald ist die Tatsache, dass die Jagdausübung vielfach in der Hand von Jägern liegt, die bei der Jagd Entspannung vom beruflichen Alltagsstress und Erholung in der Natur suchen und dem Waldzustand gegenüber der Jagd keinen Vorrang einräumen. Diese Ausrichtung wird durch Lücken in der heutigen Jagdgesetzgebung erst ermöglicht (Ammer et al. 2010). Diese basiert in ihrer Ausrichtung nach wie vor auf Anliegen des Reichsjagdgesetzes aus dem Jahre 1934, das weder wichtige wildbiologische Zusammenhänge, Tierschutzaspekte, Biodiversitätsanliegen noch effiziente Kontrollen der Wildtierbestände kannte, sondern die Hege und den Aufbau attraktiver Wildtierpopulationen anstrebte. Hier muss es zu einer grundlegenden Neuausrichtung kommen, die die heutigen Erkenntnisse des Tierschutzes, der Wildbiologie, der Waldökologie und eines effektiven Wildtiermanagements zeitgemäß und differenziert berücksichtigt.“

– Aus der Waldstrategie 2050, Wiss. Beirat für Waldpolitik, BMEL, Februar 2020

Dieser Absatz bildet die neuesten Erkenntnisse unseres CDU-geführten Bundeslandwirtschaftsministeriums ab. Das war früher mal eine gute Nachricht. Heute ist es eine krachende Linke ins Gesicht von 383.000 Jagdscheininhabern. Die würden sicher gerne wissen, inwiefern das gezielte Ansprechen säugenden Schalenwildes auf Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand hin auf „wildbiologische Zusammenhänge“ verzichtet. Es wäre spannend, zu erfahren, wer eigentlich die knapp zwei Millionen Stück Schalenwild bei uns im letzten Jahr erlegt hat, wenn es die vom „Alltagsstress“ geplagten, „Erholungsjäger“ nicht gewesen sein können, weil sie so sehr damit beschäftigt waren, „attraktive Populationen“ zu züchten.

Auch dürften sich viele von uns für die Frage interessieren, wo genau staatliche Erleger, die aus rein waldbaulicher Pflichterfüllung jagen, „Tierschutzaspekte“ besser beherzigen, als private Jäger, die das Ziel eines „gesunden, artenreichen Wildbestandes“ verfolgen – ganz im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Dieses Gesetz im Übrigen entstammt mitnichten der Feder trophäengeiler Nationalsozialisten. Die „Nazikeule“ ist nicht nur alt und morsch, sie trifft hier leider den zerbeulten Helm unbescholtener Bürger. Denn es war nicht „Reichsjägermeister“ Göring, welcher das Jagdrecht an Grund und Boden band: Es war das deutsche Bürgertum im Jahre 1848 […]

Das ganze Editorial finden Sie im Heft!

  • Schwerpunkt Schwarzwild
    • Wissen: Was es frisst, wo es bricht, wie bei Schaden einigen
    • Zukunft: Sauen finden mit der Drohne - in jeder Feldfrucht!
    • Kapital: Die Geschichten der drei stärksten deutschen Keiler
  • Rehbocktrophäen
    Wie man selber auspunkten kann
  • Kitzsterblichkeit
    Welchen Einfluss der Fuchs hat
  • Nachtziel-Technik
    Einführung und Übersicht
  • Waldstrategie 2050
    Warum sie irrsinnig und fehlerhaft ist